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Die Slalomfahrt mit dem Traktor ist bald Geschichte

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Zwischen Hochrhein, Schwarzwald und dem Hegau tauschen Deutschland und die Schweiz demnächst 6362 Quadratmeter Land aus und begradigen so die im Jahr 1839 noch zwischen dem damaligen Großherzogtum Baden und dem Kanton Schaffhausen gezogene Grenze. Doch verschenkt wird dabei nicht ein Zentimeter.

Der Bauer in der kleinen Schweizer Gemeinde Barzheim (jetzt Gemeinde Thayngen) gegenüber der südbadischen Gemeinde Hilzingen kommt sich seit Jahren beim Pflügen seiner Mais- und Getreideäcker vor wie beim Slalom fahren. Immer wieder muss er die zerstreut auf seinem Feld stehenden sechs Grenzsteine umkurven. Schon öfters ist der Pflug daran hängen geblieben. Abgesehen davon liegt so auch ein gehöriges Stück Land brach. Auf gut 500 Metern Länge ragen aus den Feldern der Barzheimer Bauern derzeit neun quaderförmige, graue Grenzsteine fast einen Meter aus der Erde. Diese sind nicht an Wegen oder Ackergrenzen ausgerichtet. Sie sind wie im Zickzack über die gesamte Länge der Grenzlinie verstreut. Nach der jetzt vom deutschen Bundestag einstimmig beschlossenen Begradigung der Grenze an mehreren Stellen rund um den so genannten "Schaffhauser Zipfel" wird die Anzahl der Steine um gut die Hälfte reduziert. Dafür werden allein zwischen Barzheim und Hilzingen 2616 Quadratmeter Grund zu Deutschland und die gleiche Menge zur Schweiz wechseln – das größte Stück im seit über zehn Jahren von den Eidgenossen initiierten, aber von den Behörden beiderseits der EU-Außengrenze geplanten Landtausch.

Den Schweizer Landwirt betrifft der Tausch aber nicht. Er ist schon immer Besitzer der Grundstücke um die Steine und zwar beiderseits der Grünen Grenze. "Es geht beim Landtausch ausschließlich um die politischen Grenzen", sagt Michael Hartwig, der für das Landtauschprojekt im Bereich der im Kreis Konstanz liegenden Gemeinde Hilzingen zuständige, stellvertretende Leiter des staatlichen Vermessungsamtes in Radolfzell. Da aber die Begradigung auch Landes-, Bundes- oder EU-Außengrenzen berühre, habe der Berliner Bundestag dazu seinen Segen geben müssen.

Wieso jedoch im 19. Jahrhundert die Landesgrenze so eckig gezogen wurde, kann sich Hartwig heute nur schwer erklären. Möglicherweise seien früher die privaten Grundstücke anders eingezeichnet gewesen. In den nächsten Tagen wird die exakte Vermessung der zu tauschenden Flächen beendet sein. Dann werden die Grenzsteine bestellt. Die Steinmetze müssen die Inschriften auf die nun statt aus Muschelkalk aus Granit bestehenden und 250 Kilogramm schweren Steine einmeiseln. Statt dem Jahr 1839 wird darauf die 2003, als Jahreszahl der Staatsvertragsunterzeichung, stehen.

Im Frühjahr sollen die wegen der Nummern und der den Grenzverlauf zeigenden Kerbe einzeln angefertigten Steine in den Boden gesetzt werden. Die deutsch-schweizerische Grenze wird zwischen Bargen (Kanton Schaffhausen) und Blumberg (Schwarzwald-Baar Kreis), Barzheim und Hilzingen sowie Dörflingen und Büsingen (beide Kanton Schaffhausen, beziehungsweise Kreis Konstanz) aber auch zwischen Hüntwangen und Wasterkingen im Kanton Zürich sowie Hohentengen im Kreis Waldshut begradigt.

Die betroffenen Landfetzen (wunderbares Wort!) sind zwischen 46 und 2616 Quadratmeter groß. Die in den drei südbadischen Vermessungsämtern der Kreise sowie in den Kantonen Zürich und Schaffhausen für Steine und Vermessungsarbeiten auftretenden Kosten werden von den beiden Vertragsstaaten je zur Hälfte getragen, heißt es im Staatsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik. Den alten Grenzstein aus dem Jahr 1839 mit den Aufschriften CS und GB, für Canton Schaffhausen und Großherzogtum Baden, lässt Michael Hartwig, der stellvertretende Leiter des Vermessungsamtes Radolfzell, bald durch neue Steine ersetzen mit den Aufschriften S und D sowie der Jahreszahl 2003.

Als Beispiel dafür welche Sisyphusarbeit diese deutsch-schweizerische Grenzbereinigung immer wieder bedeutet, nachstehend noch die Teilabschrift dieses hierzu im Jahre 2004 in Kraft getretenen Grenzbereinigungsvertrags. Gemäss gleichfalls beigefügtem Art. 5 erfolgt die Registrierung dieses Vertrages sogar beim “Sekretariat der Vereinten Nationen” nach Artikel 102 der “Charta der Vereinten Nationen”. Da ist Jacob Wnter dann doch ziemlich baff …! Bürokratie pur …!

0.132.136.6 (Originaltext)

Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/Blumberg, Barzheim/Hilzingen, Dörflingen/Büsingen, Hüntwangen/Hohentengen und Wasterkingen/Hohentengen

Abgeschlossen am 5. März 2002 Von der Bundesversammlung genehmigt am 13. Dezember 20021 Ratifikationsurkunde ausgetauscht am 4. März 2004 In Kraft getreten am 4. April 2004

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland, von dem Wunsche geleitet, den Verlauf der Grenze in den Abschnitten Bargen/ Blumberg, Barzheim/Hilzingen, Dörflingen/Büsingen, Hüntwangen/Hohentengen und Wasterkingen/Hohentengen durch den Austausch flächengleicher Gebietsteile zu vereinfachen und den natürlichen Verhältnissen sowie den beiderseitigen Interessen besser anzupassen,sind übereingekommen, folgenden Vertrag abzuschliessen:

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