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3 GRENZSTEINE
ОглавлениеAusführliche Informationen bezüglich Grenzsteine an sich sind u.a. zu finden in Wikipedia mittels des entsprechenden Google-Suchbegriffs – es ist eine sehr interessante, internationale Materie, über die hier informiert wird und diverse abweichende Grenzmarkierungen des Kanton Schaffhausen wegen schwierigen Gelände- und Nutzungsverhältnisse sind gleichfalls enthalten:
Fußballplatz Schlauch in Wiechs: Die Grenze Deutschland/Schweiz an der Seitenauslinie des Fußballfeldes wird durch eine ebenerdige Steinplatte markiert.
Hochrheinbahn Singen - Schaffhausen: Grenze wird durch eine ebenerdige Platte im Bahnschotter gekennzeichnet.
Grenzverlauf in Rheinmitte zwischen Exklave Büsingen und Schweiz: Die Stelle wird durch einen auf den Flussgrund gesetzten Findling dokumentiert.
Interessant ist auch was in Abschnitt „Gesetzliche Regelingen“ vermerkt steht:
In Deutschland wird nach § 274 Strafgesetzbuch das Entfernen, Unkenntlichmachen oder Versetzen eines Grenzsteins in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, mit einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt zudem nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit dar. Historische Grenzsteine stehen heute als Kulturdenkmale (Kleindenkmale) unter Denkmalschutz.
Die alten CH/D-Grenzsteine werden auch heutzutage immer noch ausgewechselt und erneuert. Jene ausgemusterte CH/D-Grenzsteine (ca. 30 x ca. 30 cm mit einer Länge von bis zu 2.00 m), die jahrzehntelang treu gedient haben, werden aber nicht einfach entsorgt, sondern weiterhin aufbewahrt und manchmal an repräsentativer Stelle wieder aufgestellt: Wie beispielsweise im Ramsen am Rathaus und in Rielasingen bei Hotel Krone. Angesichts des Gewichts von rund jeweils rund 300 Kilo jedoch keine sehr leichte Aufgabe. Neu eingesetzten Betongrenzsteine bekommen allerdings nicht mehr die Inschriften GB und CS mit der Jahreszahl 1839 und dem Zusatzbuchstaben bezüglich der Anliegergemeinde (in Form des ersten Buchstabens derselben, also z.B. A = Arlen), sondern neben der Nummer nur noch D und S sowie das Jahr der Neuaufstellung. Bei den historischen Grenzsteinen bedeutet übrigens GB = Grossherzogtum Baden und CS = Canton Schaffhausen, während die Zahl 1839 sich auf den "Grenzberichtigungsvertrag" von 1830 zwischen der Schweiz und Baden bezieht. Sie stehen als kulturelle Kleindenkmale heute unter Denkmalschutz.
N.B.: Das Grossherzogtum Baden (GB) war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat, der bis 1813 Mitglied des Rheinbunds und von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes war. Seit 1871 war das Grossherzogtum Baden nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des Deutschen Kaiserreichs. Für "Canton" (mit "C") als französische Reminiszenz. (Siehe auch https://de.wikipedia.org./wiki/Canton)
Bei den alten Grenzsteinen bedeutet übrigens GB = Grossherzogtum Baden und CS = Canton Schaffhausen, während die Zahl 1839 sich auf den zugrundeliegenden "Grenzberichtigungsvertrag" von 1830 zwischen der Schweiz und Baden bezieht. Dieser CH/D-Grenzvertrag von 1830 wurde dann anschliessend gemäss dem Grenz-Abkommen "Einigung der Grossherzoglich badischen Staatsregierung und der Eidgenossenschaft von 1839" mittels einer weitläufigen Grenzstein-Vermarkung in die Tat umgesetzt. Insgesamt wurden die rechtsrheinischen Schweizer Gebiete – und da speziell der Kanton Schaffhausen – durch etwa 1740 je 300 Kilo schwere Grenzsteine (inklusive Fundament) von Deutschland getrennt – die wie gesagt 1839 aufgestellt wurden. Dieser Grenzvertrag wird auch heute noch kontrolliert. Siehe hierzu den nachfolgende Artikel "Die Grenze bleibt im Lot" in der gemeinsamen Wochernblatt-Ausgabe "Der Grenzgänger" vom 25./26.10.2016.