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Teil 2 Materielles Ausländerstrafrecht › II. Straftaten nach dem Aufenthalts-, FreizügG/EU und Asylgesetz

II. Straftaten nach dem Aufenthalts-, FreizügG/EU und Asylgesetz

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Erhebliche praktische Bedeutung haben auch die Strafvorschriften des AufenthG, FreizügG/EU und AsylG; einem Großteil der sog. „Ausländerkriminalität“ liegen Verstöße gegen die zuvor genannten Vorschriften zugrunde, weshalb der Verteidiger zumindest über entsprechendes Grundlagenwissen verfügen sollte.

Verteidigung von Ausländern

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