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Jens Wüstemann
Bilanzierung case by case
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Страница 1
Bilanzierung
case by case
Lösungen nach HGB und IFRS
Страница 3
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis der Prüfungsschemata
Abkürzungsverzeichnis
Страница 9
Fall 1:
Rechnungslegungsgrundsätze – Beispiel Normauslegung
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
1. Sinn und Zweck der handelsrechtlichen GoB
a) Dominante Ausschüttungsbemessungsfunktion
b) Subsidiäre Informationsfunktion
2. System der handelsrechtlichen GoB
a) Normensystem zur Konkretisierung der Gewinnanspruchsermittlung: Gewinnanspruchs-GoB
b) Normensystem zur Konkretisierung der Informationsvermittlung: Informations-GoB
c) Systemcharakter
3. Ermittlung der handelsrechtlichen GoB
a) Entwicklung des modernen GoB-Verständnisses: von der induktiven zur teleologischen Gewinnung und Auslegung von GoB
b) Kompetenz zur Ermittlung und Auslegung von GoB: Gesetzgeber und Rechtsprechung
4. Anwendung auf den Fall
a) Feststellung der für das Bilanzierungsproblem der M einschlägigen Gesetzesnorm
b) Heranziehen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu vergleichbaren Sachverhalten durch M aufgrund des auslegungsoffenen Gesetzeswortlauts
c) Berücksichtigung von Literaturmeinungen durch M als Erkenntnisquelle aufgrund fehlender konkretisierender Rechtsprechung
5. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS
1. Sinn und Zweck der IFRS
a) Zentraler Schutzzweck: Konkretisierung von Informationspflichten im Konzern
b) Ergänzender Schutzzweck: Konkretisierung von Informationspflichten im Jahresabschluss in Sonderfällen
c) Fehlender Schutzzweck: Konkretisierung von Gewinnansprüchen
2. Ermittlung der IFRS
a) Kompetenz des privatwirtschaftlich organisierten IASB zur Ermittlung von IFRS im Rahmen eines öffentlichen Standardsetzungsverfahrens
b) Rahmenkonzept als Deduktionsbasis bei der Standardsetzung
c) Schließung von Regelungslücken
3. Anwendung auf den Fall
a) Feststellung des für das Bilanzierungsproblem der M einschlägigen Standards
b) Analyse des Wortlauts des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in Bezug auf das Bilanzierungsproblem der M
c) Berücksichtigung von Literaturmeinungen als Erkenntnisquelle bei der Lösung des Bilanzierungsproblems der M
aa) Wertaufhellung nach IAS 10
bb) Gebot der Fair Presentation nach IAS 1
cc) Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß IFRS-Rahmenkonzept
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Страница 36
Fall 2:
Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Beispiel Domain-Name
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
1. Vermögenswertprinzip
a) Vermögenswertprinzip als Ausprägung des Prinzips wirtschaftlicher Betrachtungsweise
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Vermögenswertprinzips
2. Prinzip der Greifbarkeit als Objektivierungsprinzip
a) Ausprägungen des Greifbarkeitsprinzips
aa) Typisierungsvermutungen
bb) Übertragbarkeitsprinzip
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Greifbarkeitsprinzips
3. Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit als weiteres Objektivierungsprinzip
a) Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit in den handelsrechtlichen GoB
aa) Bedeutung des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit
bb) Konkretisierung der selbstständigen Bewertbarkeit: enges und weites Verständnis
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Prinzips selbstständiger Bewertbarkeit
4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
5. Fallergänzung: selbst geschaffene Vermögensgegenstände
a) Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aa) Vorliegen eines Vermögensgegenstands
bb) Immaterialität des Vermögensgegenstands
cc) Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
b) Anwendung auf die Fallergänzung: Prüfung der selbst geschaffenen Webseite hinsichtlich des Ansatzwahlrechts
II. Lösung nach IFRS
1. Anzuwendende Vorschriften
a) Anwendungsbereich von IAS 38
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Anwendungsbereichs von IAS 38
2. Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts gemäß IAS 38
a) Allgemeine Definition eines Vermögenswerts
aa) Erwartung künftigen wirtschaftlichen Nutzens aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit
(1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Ereignisses der Vergangenheit und Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des künftigen wirtschaftlichen Nutzens
bb) Kriterium „Verfügungsmacht“
(1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Kriteriums der Verfügungsmacht im Fall des Domain-Namens
b) Zusätzliche Definitionsmerkmale eines immateriellen Vermögenswerts
aa) Definitionsmerkmal der Immaterialität
(1) Kriterium „fehlende physische Substanz“ sowie „Nicht-Monetarität“
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich seines immateriellen Charakters
bb) Identifizierbarkeitsmerkmale
(1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens auf seine „Identifizierbarkeit“
c) Zusätzliche (kumulativ zu erfüllende) Kriterien für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts
aa) Kriterium „Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses“
(1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Kriteriums des wahrscheinlichen Nutzenzuflusses
bb) Kriterium „Zuverlässige Bestimmbarkeit der Anschaffungs- oder Herstellungskosten“
(1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der zuverlässigen Bestimmbarkeit der Anschaffungskosten des Domain-Namens
3. Ergebnis nach IFRS
4. Fallergänzung: selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
a) Konkretisierung der allgemeinen Ansatzkriterien für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) Anwendung auf die Fallergänzung: Prüfung der Ansatzkriterien sowie des Ansatzverbots bei selbst geschaffener Webseite
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 3:
Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten – Beispiel Unternehmenskauf
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
1. Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten gemäß den handelsrechtlichen GoB
2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Jahresabschluss
a) Übernahme eines Unternehmens im Zuge eines Asset Deal als erste Aktivierungsvoraussetzung
aa) Bedeutung der Ansatzvoraussetzung der Unternehmensübernahme
bb) Anwendung auf den Fall: Überprüfung der Transaktion zwischen der A-AG und B-GmbH auf Vorliegen eines Asset Deal
b) Positiver Unterschiedsbetrag als zweite Aktivierungsvoraussetzung für einen Geschäfts- oder Firmenwert nach handelsrechtlichen GoB
aa) Wert der bewirkten Gegenleistung
(1) Bestimmung des Werts der bewirkten Gegenleistung
(2) Anwendung auf den Fall: Bewertung der Leistung an die ursprünglichen Gesellschafter der B-GmbH
bb) Berücksichtigung der Vermögensgegenstände und Schulden des übernommenen Unternehmens
(1) Bestimmung der zu aktivierenden Vermögensgegenstände und der zu passivierenden Schulden
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung der in der Bilanz der A-AG anzusetzenden (übernommenen) Vermögensgegenstände und Schulden der B-GmbH
cc) Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des übernommenen Unternehmens
(1) Bewertung der erworbenen Bilanzpositionen zum Zeitwert
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des in der Bilanz der A-AG anzusetzenden Unterschiedsbetrags
3. Folgebewertung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß den handelsrechtlichen GoB
a) Planmäßige Abschreibung eines immateriellen, zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstands
b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts seitens der A-AG
4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS
1. Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Unternehmenszusammenschlüssen gemäß den IFRS
2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss
a) Unternehmenszusammenschluss als Anwendungsvoraussetzung des IFRS 3
aa) Konkretisierung des Unternehmenszusammenschlusses: Identifizierung des Erwerbers und des Transaktionszeitpunkts
(1) Bestimmung des Erwerbers
(2) Bestimmung des Transaktionszeitpunkts: Erlangung der Beherrschung
bb) Anwendung auf den Fall: Überprüfung der Transaktion auf die Anwendbarkeit des IFRS 3
b) Positiver Unterschiedsbetrag als zweite Ansatzvoraussetzung: Anschaffungskosten eines derivativ erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts – Residuum aus Kaufpreis und neubewertetem Nettovermögen
aa) Ermittlung des Kaufpreises
(1) Ermittlung der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs
(2) Anwendung auf den Fall: Bewertung der Leistung an die ursprünglichen Gesellschafter der B-GmbH
bb) Allokation des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens
(1) Bedeutung des Unternehmenszusammenschlusses für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung und Bewertung der in der Bilanz der A-AG anzusetzenden (übernommenen) Vermögenswerte und Schulden
cc) Geschäfts- oder Firmenwert als beteiligungsproportionaler positiver Unterschiedsbetrag
(1) Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS 3
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des anzusetzenden Unterschiedsbetrags in der Bilanz der A-AG
3. Folgebewertung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß den IFRS
a) Umsetzung der Einheitstheorie seitens des IASB: Impairment Only Approach
b) Anwendung auf den Fall: Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Prüfung des Vorliegens einer Wertminderung
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Страница 98
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