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Johann Wolfgang von Goethe: Götz von Berlichingen (1773/1774) Die Handlung
ОглавлениеGötz, einer der letzten reichsunmittelbaren, also nur dem Kaiser unterworfenen Ritter unter dem (ungenannten) Kaiser Maximilian, gerät zwischen seinem schwäbischen Stammsitz Jagsthausen und dem angrenzenden fränkischen Gebiet in "Händel" mit dem Bischof von Bamberg.
Die vielgestaltige und zum Teil verworrene Handlung des Stücks lebt von dem Konflikt zwischen dem freien Ritterstand und der aufkommenden höfischen Gesellschaftsordnung. Verkörpert wird dieser Gegensatz durch Götz auf der einen und Weislingen auf der anderen Seite. Letzterer ist, obwohl als Ritter geboren, in die Chefetage der Bamberger Bürokratie aufgestiegen.
Weislingen hält sich, und damit setzt die Geschichte ein, als Gefangener auf Götz' Burg auf, versöhnt sich mit seinem Jugendfreund und verlobt sich mit dessen Schwester Maria.
Nach Bamberg zurückgekehrt, lässt er sich jedoch von der schönen Adelheid betören und kehrt nicht wieder zum Burgfräulein und dem verhinderten Schwager zurück. Dieser Doppelschlag ist natürlich eine solide Grundlage für eine Todfeindschaft.
Und schon beginnen die Scharmützel. Nach dem Willen des Kaisers soll Götz zunächst "Urfehde schwören", also aller Gewalt entsagen; dann aber wird die Reichsacht über ihn verhängt, und die Bamberger schicken sogar ein Exekutionsheer los, das Götz' Burg Jagsthausen belagert.
Nachdem Götz gefasst, in Heilbronn inhaftiert und vom Ritter Sickingen rausgehauen worden ist, lässt er sich widerwillig zum Führer der aufständischen Bauern ernennen, die sich jedoch schon kurz danach von ihm lossagen, als er ihre Exzesse zu stoppen versucht.
Schließlich wird er zum wiederholten Male gefangen genommen und stirbt unversöhnt und mit ungestilltem Freiheitsdurst im Gefängnis.
Weislingen ergeht es nicht besser: Die schöne Adelheid vergiftet ihn, um für einen vielversprechenden jungen Mann frei zu sein: Karl V., den künftigen Kaiser. Immerhin, daraus wird nichts. Die "Richter des heimlichen Gerichts" verurteilen Adelheid zum Tode.