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Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 2. Einführungsfall

2. Einführungsfall

Die Lumos AG liefert der Pellet-GmbH Anfang 2021 Aluminium für die Herstellung von Anhängerkupplungen. Es wird vereinbart, dass die Ware bis zur Bezahlung Eigentum der Lumos AG bleiben soll und sich das vorbehaltene Eigentum am Endprodukt fortsetzen soll. Über das Vermögen der Pellet-GmbH wird am 4.11.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Lumos AG verlangt Herausgabe der Anhängerkupplungen. Zu Recht?

Falltraining Insolvenzrecht

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