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Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 6. Einführungsfall

6. Einführungsfall

Nach Eröffnung des Verfahrens verkauft die Pellet-GmbH ohne Kenntnis des Verwalters Lagerbestände an die Kronum AG zum Verkehrswert von 70 000 EUR. Die Geschäftsführung der Pellet-GmbH leitet das Geld sofort an den Insolvenzverwalter weiter. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Geschäft nicht einverstanden.

a) Kann der Verwalter das Geschäft mit der Kronum AG anfechten?
b) Muss die Kronum AG die erhaltenen Gegenstände zurückgeben?
c) Kann die Kronum AG den Kaufpreis zurückverlangen?
d) Wie verhält es sich, wenn die Kronum AG die Gegenstände wiederum an ihren Geschäftspartner, die FIHO-AG, weiterverkauft hat. Die FIHO-AG war gutgläubig und der Verwalter hatte die betroffenen Gegenstände noch nicht in seinen Besitz genommen, § 148 InsO.
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