Читать книгу Falltraining Insolvenzrecht - Josef Parzinger - Страница 64
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6. Einführungsfall
Nach Eröffnung des Verfahrens verkauft die Pellet-GmbH ohne Kenntnis des Verwalters Lagerbestände an die Kronum AG zum Verkehrswert von 70 000 EUR. Die Geschäftsführung der Pellet-GmbH leitet das Geld sofort an den Insolvenzverwalter weiter. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Geschäft nicht einverstanden.
a) | Kann der Verwalter das Geschäft mit der Kronum AG anfechten? |
b) | Muss die Kronum AG die erhaltenen Gegenstände zurückgeben? |
c) | Kann die Kronum AG den Kaufpreis zurückverlangen? |
d) | Wie verhält es sich, wenn die Kronum AG die Gegenstände wiederum an ihren Geschäftspartner, die FIHO-AG, weiterverkauft hat. Die FIHO-AG war gutgläubig und der Verwalter hatte die betroffenen Gegenstände noch nicht in seinen Besitz genommen, § 148 InsO. |