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Elf kurze EinführungsfälleSachverhalte › 5. Einführungsfall

5. Einführungsfall

Eine Woche nach Verfahrensbeginn veräußert der Insolvenzschuldner ohne Mitwirkung des Verwalters sein Grundstück an Herrn Krause, der von der Insolvenz keinen Wind bekommen hatte. Das Grundbuch enthält keinen Insolvenzvermerk. Herr Krause wird als Eigentümer eingetragen. Ist die Veräußerung wirksam?

Variante: Wie wäre die Rechtslage, wenn der Insolvenzschuldner sein Grundstück bei im Übrigen gleicher Sachlage nach Stellung des Insolvenzantrags, aber noch vor Eröffnung des Verfahrens veräußert hätte?

a) Wenn kein Verfügungsverbot erlassen worden war?
b) Wenn das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet hatte?
c) Wenn das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet hatte?
Falltraining Insolvenzrecht

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