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A. Kreditgeschäft der Banken und Gründe der Insolvenz

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Geschäftsbanken[1] besitzen eine volkswirtschaftlich exponierte „Schlüsselstellung“[2] als Finanzintermediäre des Kapitalanlage- und Kapitalnachfragebedarfs.[3] Auch mikroökonomisch erlangt gerade das Kreditgeschäft der Banken eine herausgehobene betriebswirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen bereits in wirtschaftlich „gesunder“ Zeit. Kreditinstitute stellen Geschäftskunden gegen Entgelt und Sicherheit Kredit (Liquidität) zur Verfügung, um Investition und Produktion – d.h. unternehmerische Tätigkeit – zu ermöglichen.[4]

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Die Motive zur Konkursordnung[5] enthalten die prägnante Wertung: „Wo es keinen Kredit gibt, da ist überhaupt ein Konkurs kaum denkbar“.[6] Kurz Levy: „Die Quelle aller Konkurse ist der Kredit“.[7] Schon frühzeitig wurde also auf eine enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Kredit (Kreditgeschäft der Banken) und dem Eintritt wirtschaftlicher Krisen in Gestalt eines Konkurses (einer Insolvenz) im wirtschaftlichen wie im rechtlichen Sinn hingewiesen. Dieser Zusammenhang sowie die Bedeutung der Kreditentscheidung der Bankverantwortlichen für die weitere Entwicklung einer ökonomischen Krisensituation sind zu untersuchen. Für die anschließende Beurteilung insolvenzstrafrechtlicher Risiken sind dabei vor allem die Auswirkungen der Entscheidung von Interesse, auf eine vorzeitige Darlehensrückführung in der Krise des Bankkunden hinzuwirken.

Teil 2 Bankgeschäft und Insolvenz – zivil- und insolvenzrechtliche Grundlagen, wirtschaftliche ZusammenhängeA › I. Wirtschaftliche Krise des Bankkunden

Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

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