Читать книгу Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha - Страница 7
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil 2 Bankgeschäft und Insolvenz – zivil- und insolvenzrechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge
A.Kreditgeschäft der Banken und Gründe der Insolvenz
I.Wirtschaftliche Krise des Bankkunden
II.Insolvenzrechtliche Krisenbegriffe
1.Ziel des Insolvenzverfahrens – Konsequenzen für Bank und Bankkunden
a)Insolvenzrechtlicher Fälligkeitsbegriff
b)Zeitraum und Wesentlichkeit der Liquiditätslücke
c)Feststellung von Zahlungsunfähigkeit
3.Drohende Zahlungsunfähigkeit
c)Positive Fortführungsprognose
III.Zusammenhang zwischen Kreditgeschäft und Insolvenz
3.Kredit und Insolvenzeröffnungstatbestände
a)Kredit und Zahlungsunfähigkeit
B.Kenntnis der Bankverantwortlichen vom Eintritt der Krise als Grundlage der Kreditentscheidung
I.Interne Informationsgewinnung – Kenntnisse aus der Geschäftsbeziehung
1.Rechtliche Einordnung der Bankverbindung
2.Informationen aus der Bankverbindung, den Geschäftskonten und Kreditunterlagen
II.Externe Informationsquellen
1.Auskünfte der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
C.Kündigungsrecht der Banken in der Krise als Voraussetzung der Kreditrückführung
1.Gesetzliches Kündigungsrecht
2.Kündigungsrecht nach den AGB-Banken
3.Restriktion durch die wirtschaftliche Krise
III.Kündigung im Insolvenzverfahren
Teil 3 Anwendungsbereich des Bankrotts in der Krise des Bankkunden – Schutzzweck und Reichweite der Krisenmerkmale
A.Normzweck der §§ 283 ff. StGB
I.Individuelles Rechtsgut – wirtschaftliche Interessen der Gläubigerschaft
II.Überindividuelles Rechtsgut – Schutz der Kreditwirtschaft?
B.Krise des Bankkunden – bankrottstrafrechtliche Einordnung
I.Auslegung der bankrottstrafrechtlichen Krisenbegriffe
b)Dauer und Wesentlichkeit der Liquiditätslücke
2.Feststellung von Zahlungsunfähigkeit
III.Drohende Zahlungsunfähigkeit
Teil 4 Bankmitarbeiter als Täter von Bankrottdelikten
A.Beschränkung des Täterkreises – Bankrott als Sonderdelikt
B.Handeln „für“ den Bankkunden – Täterschaft durch § 14 StGB?
II.Sachlicher Anwendungsbereich von § 14 StGB
III.Organ- oder Vertreterschaft – § 14 Abs. 1 StGB
IV.Gewillkürte Stellvertretung – § 14 Abs. 2 StGB
1.Betriebs- und Unternehmensbegriff
2.Leitung oder Teilleitung eines Betriebs
3.Eigenverantwortliche Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben
4.Übertragung strafrechtlicher Verantwortung durch konkludente Beauftragung – stillschweigende Delegation oder bloße Okkupation unternehmerischer Leitungsmacht
5.Tätigkeit von Bankmitarbeitern in der Krise des Kunden – Okkupation von Leitungsmacht
a)Übernahme des Zahlungsverkehrs
b)Entsendung von Vertrauenspersonen
aa)Unternehmerische Beratung durch Bankmitarbeiter
bb)Konsensuale operative Tätigkeit
cc)Okkupation von Geschäftsführungsaufgaben
V.Anwendung von § 14 Abs. 3 StGB
1.Anforderungen an die faktische Vertreterbestellung
2.Konsequenzen für die Tätigkeit von Bankmitarbeitern
C.Täterschaft kraft faktischer Geschäftsführung
I.Faktische Geschäftsführung in der Rechtsprechung
1.Rechtsprechung in Strafsachen
a)Entscheidungen des Reichsgerichts
b)Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und anderer Obergerichte
2.Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
II.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung
1.Begründungsdefizite der Rechtsprechung
2.Faktische Geschäftsführung – Gefahrerhöhung durch Übernahme und Ausübung von Leitungsmacht
3.Gefahrerhöhung durch faktische Geschäftsführung am Beispiel des Bankrotts
III.Zur Kritik an der Rechtfigur faktischer Geschäftsführung
1.Zur Vereinbarkeit faktischer Geschäftsführung mit § 14 Abs. 3 StGB
a)Kritik im Schrifttum – Sperrwirkung von § 14 Abs. 3 StGB
b)Systematik von § 14 StGB und faktischer Geschäftsführung
aa)Delegation versus Okkupation von Leitungsfunktionen
bb)Reichweite der Sperrwirkung von § 14 Abs. 3 StGB
2.Zur Vereinbarkeit der Rechtsfigur faktischer Geschäftsführung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip (Art. 103 Abs. 2 GG)
b)Reichweite - Anwendbarkeit auf den Allgemeinen Teil des StGB
c)Zur Vereinbarkeit faktischer Geschäftsführung mit dem Bestimmtheitsgrundsatz
d)Zur Vereinbarkeit mit dem Analogieverbot
IV.Faktische Geschäftsführung durch Bankmitarbeiter in der Krise des Kunden
1.Voraussetzungen faktischer Geschäftsführung
a)Konkretisierung der Voraussetzungen in der Unternehmenskrise
b)Faktische Geschäftsführung durch Tätigkeit im Innenverhältnis – Zum Kriterium des Außenbezugs
2.Übernahme des Zahlungsverkehrs
3.Installation von Vertrauenspersonen
a)Eingriffe in das Rechnungs- und Finanzwesen
b)Eingriffe in Geschäftsverbindungen („operatives Geschäft“)
c)Eingriffe in das Personalwesen
d)Faktische Geschäftsführung durch Vertrauenspersonen – Zusammenfassung
4.Zwischenergebnis: Bankmitarbeiter als grundsätzlich taugliche Täter von Bankrottdelikten
Teil 5 Darlehensrückführung in der Krise des Bankkunden, gegebenenfalls durch Verwertung von Kreditsicherheiten – ordnungsgemäßes Wirtschaften oder Bankrotthandlung
A.Systematik der Bankrotthandlungen
B.Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
I.Einordnung in die Systematik der Bankrotthandlungen
II.Funktion des Kriteriums – Abgrenzung der Risikosphären in der Krise und objektive Zurechnung
III.Maßstab ordnungsgemäßer Wirtschaft
3.Erlaubte (unternehmerische) Gefahrerhöhung in der Krise
b)Erlaubte ökonomische Gefahrerhöhung
aa)Massereduzierende Maßnahmen „auf das Geratewohl“
bb)Maßstab der Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 StGB)
cc)Handelsrechtlicher Maßstab des „ordentlichen Kaufmanns“
dd)Am Normzweck orientierte Risikoabwägung
C.Maßnahmen zur Darlehensrückführung in der Krise – Bankrotthandlung, Gläubigerbegünstigung oder legitimes Interesse der Bank
I.Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen
2.Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
a)Darlehensrückführung nach Fälligkeit
b)Darlehensrückführung vor Fälligkeit
c)Rückführung eigenkapitalersetzender Darlehen
aa)Rechtslage und Übergangsrecht nach Inkrafttreten des MoMiG
bb)Folgen für die Strafbarkeit
a)Aussonderungsfähige Vermögensbestandteile
b)Absonderungsfähige Vermögensbestandteile
5.Nachbesicherung von Altkrediten
6.Rückführung/Verwertung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie nach Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Massesicherung
II.Mögliche Privilegierung durch Gläubigerbegünstigung
3.Begünstigungshandlung und -erfolg
5.Gläubigereigenschaft trotz Tätigkeit in der Sphäre des Schuldners
a)Gläubigereigenschaft bei echter Personenidentität
b)Tätigkeit von (faktischen) Vertretern des Schuldners
IV.Verringerung des Vermögensbestandes in anderer Weise
1.Verringerung des Vermögensstandes in grobem Widerspruch zu den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft
2.Anwendungsbereich – Verhältnis zu § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB
Teil 6 Bankrotthandlungen gelegentlich der Darlehensrückführung
A.Verheimlichen von Vermögensbestandteilen – § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB
I.Pflichtenstellung des Schuldners nach Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren
II.Pflichtenstellung des Schuldners vor Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren
III.Subjektiv-finale Tatbestandsrestriktion
V.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
B.Eingehen von Verlust-, bzw. Risikogeschäften sowie unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB
I.Verlust-, Spekulations- bzw. Differenzgeschäfte
II.Unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 StGB
C.Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere – § 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB
D.Vortäuschen fremder und Anerkennen erdichteter Rechte – § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB
I.Subjektiv-finale Restriktion der Tatalternativen
2.Anerkennen erdichteter Rechte
II.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
1.Vortäuschen von Rechten der Bank
2.Anerkennen erdichteter Rechte der Bank
E.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung, Beiseiteschaffen oder Vernichten von Handelsbüchern sowie Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 StGB
I.Unterlassene oder mangelhafte Buchführung – § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB
II.Beiseiteschaffen, Verheimlichen, Zerstören oder Beschädigen von Handelsbüchern oder sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen – § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB
III.Bilanzdelikte – § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB
IV.Strafrechtliche Risiken der Bankverantwortlichen
F.Verringerung, Verheimlichen und Verschleiern des Vermögensbestands in sonstiger Weise – § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB
I.Massereduzierende Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 1 StGB
1.Schleuderverkauf eigener (nicht kreditierter) Vermögensbestandteile
2.Unwirtschaftliche Verpflichtungsgeschäfte
a)Vermögensverringerung durch defizitäre Austauschverträge
b)Unwirtschaftliche Verbindlichkeiten
3.Verlagerung der Geschäftstätigkeit
II.Informationsbezogene Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 1 Nr. 8 Var. 2 und 3 StGB
1.Täuschung über die faktisch ausgeübte Geschäftsführung
2.Kapitalbeschaffung durch unzutreffende oder irreführende Angaben
Teil 7 Der wirtschaftliche Zusammenbruch des Bankkunden als objektive Bedingung der Strafbarkeit
A.Objektive Bedingung der Strafbarkeit
I.Zur Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip
II.Voraussetzungen der Merkmale des § 283 Abs. 6 StGB
III.Dysfunktionalität im Fall drohender Zahlungsunfähigkeit
IV.Verhältnis zu den Krisenmerkmalen des § 283 Abs. 1 StGB
B.Wirtschaftliche Folgen von Bankrotthandlungen
I.Bankrott als abstraktes Gefährdungsdelikt
II.Eignung von Bankrotthandlungen zur Vertiefung der Krise
1.Bestandsbezogene Bankrotthandlungen
2.Buchführungs- und Bilanzierungsdelikte
3.Zu den übrigen informationsbezogenen Bankrotthandlungen
4.Konsequenzen für den Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und § 283 Abs. 6 StGB
C.Funktion der objektiven Bedingung der Strafbarkeit
I.Auswirkungen des Strafverfahrens
II.Eingrenzung der Strafbedürftigkeit
D.Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung in der Krise und § 283 Abs. 6 StGB
I.Tatsächlicher, äußerlicher Zusammenhang
1.Obergerichtliche Rechtsprechung
II.§ 283 Abs. 6 StGB – Konkrete Gefahrrealisierung von Bankrotthandlungen in der Krise
III.Strafbarkeit von Bankrotthandlungen nach Eintritt der Voraussetzungen von § 283 Abs. 6 StGB
E.Konsequenzen für die strafrechtliche Verantwortung der Bankmitarbeiter
I.Bestandsbezogene Bankrotthandlungen
II.Informationsbezogene Bankrotthandlungen
Teil 8 Ausschluss bankrottstrafrechtlicher Verantwortung durch Tathandlungen im Interesse der Bank?
A.Bisherige Rechtsprechung des BGH – Interessentheorie
B.Objektiv-funktionale Theorie
I.Kritik an der Interessentheorie
II.Handeln im Geschäftsbereich des Vertretenen – objektiv-funktionaler Tätigkeitsbezug
C.Aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung – Aufgabe der Interessentheorie
D.Konsequenzen für Bankrotthandlungen durch Bankmitarbeiter
I.Weitgehender Ausschluss einer Bankrottstrafbarkeit auf Grundlage der Interessentheorie
II.Aktuelle Rechtsprechung – objektiv-funktionale Betrachtung
Teil 9 Tätigkeit der Bankverantwortlichen nach ersten Anzeichen der Krise – Anforderungen an den Vorsatz
A.Vorsatz bei Zahlungsunfähigkeit
I.Kenntnis durch Liquiditätsstatus und Finanzplan
II.Kenntnis einschlägiger Beweisanzeichen
B.Vorsatz bei drohender Zahlungsunfähigkeit
I.Kenntnis aufgrund einer Finanzvorschau
II.Kenntnis kriminalistischer Beweisanzeichen
Teil 10 Tätigkeit der Bankmitarbeiter in der Krise des Kunden – Teilnahme am Bankrott oder berufsneutrale Handlung
A.Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Bankrott
I.Voraussetzungen der Anstiftung
II.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
1.Anstiftung zu bestandsbezogenen Bankrotthandlungen
2.Anstiftung zu informationsbezogenen Bankrotthandlungen
B.Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bankrott
I.Voraussetzungen der Beihilfestrafbarkeit
3.Tatförderung außerhalb berufstypischer Handlungen
b)Bestärkung des Tatentschlusses
II.Einschränkungen bei berufstypischem Verhalten
1.Beihilfestrafbarkeit durch berufstypisches Verhalten – Lösungsansätze im Schrifttum
b)Solidarisierung mit dem Haupttäter
c)Rückgriff auf die Lehre vom Regressverbot
e)Restriktion durch Rechtsmissbrauch
2.Restriktionen der Beihilfestrafbarkeit in der Rechtsprechung
3.Keine generelle Neutralität oder Sozialadäquanz berufstypischen Verhaltens
a)Faktische Eignung zur Gefahrerhöhung – fehlende Neutralität berufsbezogenen Verhaltens
b)Keine generelle Sozialadäquanz insbesondere bei Sonderwissen
4.Stellungnahme – Berufstypisches Verhalten als erlaubte Gefahrerhöhung
a)Rechtlich unerlaubte, missbilligte Gefahrerhöhung als Voraussetzung objektiver Zurechnung
b)Dogmatische Einordnung von Sonderwissen – Positive Kenntnis der Deliktspläne als Kriterium zur Bestimmung des erlaubten Risikos
c)Rechtlich missbilligte Gefahrbegründung mit dolus eventualis
bb)Kriterium des erkennbar tatgeneigten Täters
cc)Erlaubte Gefahrerhöhung durch Berufsausübung
5.Konsequenzen für die strafrechtliche Verantwortung der Bankmitarbeiter
b)Strafbarkeit der Bankmitarbeiter durch berufstypisches Verhalten
aa)Banktypische Tätigkeit in Kenntnis des Deliktsplans
bb)Banktypische Tätigkeit ohne Sonderwissen