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IV. Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht
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Durch das Signaturgesetz 2001 wurden nur die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die qualifizierte elektronische Signatur in ihrer Rechtswirkung der eigenhändigen Unterschrift gleichzustellen. Im SigG selbst war dies nicht geregelt. Deshalb wurde am 13.7.2001 das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr beschlossen. Das Gesetz sollte, der EU-Richtlinie folgend, das deutsche Recht den Entwicklungen und Erfordernissen des modernen Rechtsverkehrs anpassen. Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht bildet noch heute mit dem VDG, dem sog. E-Government-Gesetz vom 25.7.2013 und dem De-Mail-Gesetz vom 28.4.2011 gemeinsam die Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland.