Читать книгу Erstellung von Fragebogen - K. Wolfgang Kallus - Страница 17
2.1.2 Übernahme von Subtests und Items bei der Neukonzeption eines Fragebogens
ОглавлениеIn vielen Projekten ergibt sich durch die Fragestellung oder die Operationalisierung der zu messenden Merkmale eine teilweise inhaltliche Überlappung oder Überschneidung mit bereits vorliegenden Fragebogenverfahren. In diesem Fall ist die einfache Übersetzung oder der Einsatz eines vorliegenden Instruments nicht ausreichend, sondern die vorliegenden Verfahren müssen ergänzt oder neu konzipiert werden. Relativ unproblematisch ist meist die Kombination neuer Teilbereiche mit bestehenden Fragebogen oder Subtests anderer AutorInnen. Wichtig bei diesem Vorgehen wie auch bei den im Folgenden besprochenen Vorgehensweisen ist neben einer korrekten Angabe der Quellen eine Rücksprache mit den AutorInnen. Mögliche Verletzungen des Copyrights sind ebenso zu beachten wie wirtschaftliche Schäden durch Plagiate.
Bei der Übernahme von Subtests aus vorhandenen Verfahren sind Änderungen und Adaptierungen nur mit größter Behutsamkeit und immer nur in Absprache mit den AutorInnen der Originalversionen vorzunehmen. Änderungen in der Anzahl der Items für Subtests sind in der Regel nach Rücksprache mit den AutorInnen der Originaltests problemlos vorzunehmen. Zur Durchführung der Änderungen lassen sich Informationen aus den Manualen oder den Publikationen zu psychometrischen Kennwerten wie Schwierigkeit, Streuung und Trennschärfe heranziehen. Einschneidende Änderungen sind jedoch zu vermeiden, insbesondere wenn die Änderung den Antwortmodus im Hinblick auf die Anzahl der Stufen oder gar Skalierungsdimension betrifft. Diese Art der Änderung macht eine psychometrische Überprüfung und/oder vollständige Neuentwicklung notwendig.
Auch wenn Items aus bestehenden Verfahren an einen neuen Antwortmodus angepasst und reformuliert werden, sollten die Quellen stets angemessen zitiert werden. Bei der Fragebogenentwicklung ist eine Dokumentation über die „Herkunft“ der Items ein theoretisch, praktisch und juristisch notwendiger und normativ wertvoller Schritt.