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3.1.4 Zwingend ergebnisneutral anzupassende Bilanzposten

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Neben den aufgeführten Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten sind verschiedene Bilanzposten im Zeitpunkt der Umstellung zwingend erfolgsneutral respektive erfolgswirksam anzupassen. Im Folgenden werden zunächst die Posten beschrieben, die im Zeitpunkt der Umstellung zwingend erfolgsneutral an die neuen Regelungen anzupassen sind.

Bilanzierung bei Personengesellschaften

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