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2.2 Weimar – die erste deutsche Demokratie

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Die erste deutsche Republik erhielt mit der Reichsverfassung im August 1919 ihr staatsrechtliches Fundament. Um die Geschichte der Weimarer Republik verstehen zu können, bedarf es der Kenntnis ihrer wichtigsten Parteien.

Deutschnationale Volkspartei (DNVP) nannten sich die Konservativen. Sie hielten an alten Vorstellungen über die Gesellschaftsordnung mit den Eliten von Adel und Offizierskorps fest. Die Deutsche Volkspartei (DVP) sah sich als Sammelbecken des Besitz- und Bildungsbürgertums. Das Zentrum, die katholische Weltanschauungspartei, war in einem überwiegend protestantischen Land Anwalt der deutschen Katholiken. Einen bayerischen Sonderweg ging eine zweite katholische Fraktion im Reichstag, die Bayerische Volkspartei (BVP). Die Deutsche Demokratische Partei (DDP) war eine Neuauflage der Fortschrittspartei aus der Kaiserzeit. Mit den Sozialdemokraten war die älteste Gruppierung in der deutschen Parteienlandschaft erhalten geblieben. Ganz links stand die Kommunistische Partei (KPD), hervorgegangen aus dem Spartakusbund.

Im Januar 1919 war die Wahl zur Nationalversammlung. Ihre erste Sitzung konnte in dem vom Bürgerkrieg verunsicherten Berlin nicht stattfinden. Sie konstituierte sich am 6. Februar 1919 in Weimar. Reichspräsident wurde Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann übernahm das Kanzleramt einer Regierungskoalition aus SPD und DDP.

Danach stand die Nationalversammlung vor der Aufgabe, dem Staat eine Verfassung zu geben und über Annahme oder Ablehnung des Versailler Vertrages zu entscheiden. Die Alliierten hatten im Mai der Regierung ihre Bedingungen überreicht. Bei Nichtannahme drohten sie mit Fortsetzung des Krieges. Eine Welle der Empörung über die Friedensbedingungen ergriff das Volk. Nichtsdestotrotz wurde der Vertrag unterzeichnet. Die Regierung wurde durch die Umstände dazu gezwungen. Der Vorwurf ihrer nationalistischen Gegner, aus einer „vaterlandslosen Gesinnung“ unterschrieben zu haben, war schreiende Ungerechtigkeit.

Die Weimarer Reichsverfassung wurde vom Willen getragen, die deutsche Republik auf dem besten Fundament zu bauen und in ihr „so viel Freiheit und Demokratie wie möglich“ zu verwirklichen. Es gab die Gleichheit aller Wähler, also auch ein Frauenwahlrecht. Die Legislative lag bei zwei Kammern, dem Reichstag und dem Reichsrat, der Länder-Vertretung. Die große Errungenschaft dieser ersten demokratischen Verfassung Deutschlands waren die Grundrechte, die Seele der Rechtsstaatlichkeit dieser Republik.


Abb. 2.1 Weimarer Verfassung

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