Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 3
Vorwort
ОглавлениеWir freuen uns, unseren „Praxiskommentar des ersten Zugriffs“ nunmehr bereits in 3. Auflage vorlegen zu können. Unverändert gilt, dass das Internationale Steuerrecht in permanenter Bewegung bleibt. Hierfür sorgen nicht nur der deutsche Steuergesetzgeber bzw die deutsche Finanzverwaltung, sondern gerade in jüngerer Zeit einmal mehr die OECD sowie zunehmend auch die Europäische Kommission. Nicht zuletzt aber sei vor allem all jenen Kollegen in Richter- und Beraterschaft gedankt, ohne die ein solches Nischenprodukt nicht überleben könnte und die für die Etablierung unseres Werkes gesorgt haben.
Für die Neuauflage galt es wiederum eine Fülle neuerer Rechtsprechung und Aufsätze aufzunehmen, zu bedenken und zu gewichten. Sie waren nicht immer, aber doch oft inspiriert durch ein wahrlich wegweisendes, wenn auch nur teilweise sinnvolles Projekt, nämlich die BEPS-Initiative der OECD, mit deren Auswirkungen die Steuerlandschaft noch lange zu kämpfen haben wird. Zudem darf bezweifelt werden, dass Berlin wenigstens die für Deutschland richtigen Schlüsse aus diesem Projekt zieht, wie etwa die Herabsetzung der Grenze der Niedrigbesteuerung in § 8 Abs 3 AStG auf angemessene 15 %. Hinzu kamen durchaus überraschende, wenn nicht entbehrliche Vorstöße der deutschen Finanzverwaltung, wenn man etwa an die Deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen denkt. Auch das „Ungetüm“ der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung wird uns noch lange beschäftigen, von der allgemeinen Rechtsgrundlage des § 1 Abs. 5 AStG, der in der Vorauflage nur im Entwurf vorlag, einmal ganz abgesehen.
Das Werk ist auf dem Rechtsstand Mai 2016.
Wir hoffen, mit der Neuauflage unserem selbstgesetzten Anspruch an den „Praxiskommentar des ersten Zugriffs“, der zugleich an notwendiger Stelle auch wissenschaftliche Tiefe enthält, wieder ein Stück weit näher gekommen zu sein. Hierbei halfen uns auch manche Kritik sowie wohlmeinende Kommentare aus der Leserschaft, für die wir uns ausdrücklich bedanken.
Weitere Anregungen erbitten wir an florian.haase@roedl.com.
Hamburg, im März 2016
Florian Haase