Читать книгу Verteidigung in der Hauptverhandlung - Klaus Malek - Страница 58
ОглавлениеTeil 3 Beginn der Hauptverhandlung › VIII. Zuständigkeitsrügen › 4. Rüge der funktionellen Zuständigkeit
4. Rüge der funktionellen Zuständigkeit
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Auch die funktionelle Zuständigkeit prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen, danach nur noch auf Einwand des Angeklagten. Zum spätest möglichen Zeitpunkt gilt das bei der Rüge der örtlichen Zuständigkeit Gesagte. Hält das Gericht die rechtzeitig geltend gemachte Rüge für begründet, verweist es die Sache durch Beschluss gemäß § 270 Abs. 1 S. 1, 2 an das zuständige Gericht.
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Muster 4 Rüge der funktionellen Zuständigkeit
An das
Landgericht
…
In der
Strafsache gegen …
rüge ich namens und in Vollmacht des Angeklagten die funktionelle Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer und beantrage gemäß § 270 Abs. 1 S. 2 StPO die Verweisung an die zuständige Wirtschaftsstrafkammer.
Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ergibt sich aus § 74c Abs. 1 Nr. 6 GVG. Auch wenn dem Angeklagten im vorliegenden Fall lediglich ein fortgesetzter Betrug in Tateinheit mit Untreue vorgeworfen wird, so sind doch zur Beurteilung der Sache besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich. Wie sich aus der Anklageschrift ergibt, wirft die Staatsanwaltschaft meinem Mandanten gerade den „raffinierten Missbrauch“ der schwer zu durchschauenden Mechanismen des Wirtschaftslebens vor. Zur Beurteilung dieses Vorwurfs ist daher nach dem Gesetz die Wirtschaftsstrafkammer berufen.