Читать книгу Weltweit sicher unterwegs - Kundri Böhmer-Bauer - Страница 10

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3. Auswärtiges Amt, Botschaften und Konsulate

Weltweit gibt es mehr als 220 deutsche Auslandsvertretungen, wie Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate. Letztere werden von ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuln geführt. Konsulate sind laut Gesetz verpflichtet, Hilfe zu leisten bzw. beratend zur Verfügung zu stehen. Allerdings sind Umfang und Form der Unterstützung durch internationales Recht und das Recht des Reiselandes eingeschränkt. Deutsche Staatsbürger*innen können im Notfall rund um die Uhr unter +49 30 18170 (Stand 03/2021) das Auswärtige Amt (AA) in Berlin anrufen. Aber auch in vielen Ländern sind die Notfallnummern rund um die Uhr besetzt, suche die entsprechende Nummer auf der Website des Auswärtigen Amtes und schreibe sie dir am besten schon vor deiner Abreise auf deinen Notfallzettel (siehe Seite 29). Für Österreicher*innen ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) zuständig; Schweizer*innen wenden sich an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

In Nigeria und Tansania habe ich gute Erfahrungen mit der Notfallnummer vor Ort gemacht und auch mit den Anrufbeantwortern. Sie wurden abgehört, ich wurde zurück gerufen, mir wurde geholfen.

3.1. Botschaften und Konsulate

Botschaften vertreten die Regierung ihres Landes, manchmal auch mehrerer Länder. Die Mitarbeiter*innen sind für politische Beziehungen zuständig. Sie übermitteln Nachrichten der Regierung und fördern Wirtschaftsbeziehungen zwischen Heimatland und Botschaftssitz.

Anders Konsulate, sie vertreten einen Staat. Ihnen steht eine Konsul*in vor. Das Aufgabengebiet von Generalkonsulaten und Konsulaten umfasst im Unterschied zu Botschaften vor allem das Rechts- und Konsularwesen, Außenwirtschaftsförderung, kulturelle Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Solltest du in einer Notsituation sein, wende dich an die Konsularabteilungen der Botschaften oder an Generalkonsulate und Konsulate, je nachdem was in nächster Nähe ist. Die Konsularbeamt*innen erfüllen zudem Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und Kommunalbehörden. Sie helfen dir bei Pass- und Visumangelegenheiten und bei Aufenthaltsfragen.

Zu unterscheiden sind die Berufs- von Honorarkonsul*innen. Berufskonsul*innen sind hohe Beamt*innen, die das Konsulat leiten. Sie genießen Amtsimmunität, d.h. sie unterliegen bei Ausübung ihres Amtes nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Honorarkonsul*innen sind ehrenamtlich tätige Personen, die Amtshandlungsimmunität genießen. Das bedeutet, die Person ist bei unmittelbaren Amtshandlungen zur Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben vor der Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Maßnahmen geschützt, aber nur bei diesen.

Honorarkonsul*innen werden ernannt, wenn die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig bzw. zu teuer wäre, oder, wenn der Amtsbezirk der zuständigen Auslandsvertretung sehr groß ist und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Honorarkonsul*innen müssen keine deutschen Staatsbürger*innen sein. Es sind oft Leute mit langjähriger Berufserfahrung im Gastland. Sie haben vielfältige Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können deshalb fundierte Hilfe leisten. Sie müssen allerdings nicht permanent anwesend sein und dürfen nicht alle konsularischen Amtshandlungen ausüben. Visumangelegenheiten oder die Beglaubigung von Urkunden liegen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich, es gibt aber Ausnahmen.

Diese Hilfen bieten Konsulate an:

■ Hilfe bei Passverlust

■ Information bei Geldverlust

■ Unterstützung bei Gewaltverbrechen

■ Betreuung bei Verhaftung

■ Unterstützung in Krisensituationen und bei Evakuierung

■ Unterstützung im Vermissten- und Todesfall

Für folgende Aktionen sind Konsulate nicht zuständig:

■ Ausstellung von Führerscheinersatzpapieren

■ Anwaltliche oder gerichtliche Vertretung

■ Eingriffe in laufende Gerichtsverfahren oder Erteilung von Weisungen an lokale Behörden

■ Begleichung offener Hotel- oder Krankenhausrechnungen und Bußgelder

■ Finanzierung der Fortsetzung der Reise

■ Übernahme der Kosten von Such- und Rettungsaktion und Auslegen von Überführungskosten bei Todesfällen

■ Tätigkeiten von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken

Achte darauf, dass relevante Punkte über die Firmenversicherung abgedeckt sind. Manche Weltreisende schließen noch zusätzlich eine private Reiseversicherung ab.

In bestimmten Ländern kannst du auch konsularische Hilfe bei Vertretungen anderer EU-Staaten suchen. Durch die Unionsbürgerschaft haben alle EU-Bürger Anspruch auf konsularischen Schutz jedes anderen Mitgliedstaates (Art. 23 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV), falls es im jeweiligen Land keine deutsche Vertretung gibt. Das gilt für akute Notlagen, wie Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Erkrankungen, Festnahmen oder Haft sowie Gewaltverbrechen. Es kann sein, dass man an eine andere Auslandsvertretung weiterverwiesen wird, je nach Absprachen, wer für die konsularische Betreuung von Deutschen zuständig ist.

3.1.1. Passverlust

Deinen Reisepass brauchst du, um im Hotel einzuchecken, dich bei Polizeikontrollen auszuweisen und für die Ausreise und Rückreise nach Hause. Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und in Ausnahmefällen Honorarkonsulate können einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Mit einer vorhandenen Passkopie geht das deutlich schneller.

Prinzipiell ist auch die Ausstellung eines befristeten vorläufigen Passes möglich. Die dauert jedoch länger als der erwähnte Passersatz, weil die Heimatbehörde kontaktiert werden muss.

Wenn dein Pass weg ist, warum auch immer, rufe bei der zuständigen Auslandsvertretung an, mache einen Termin aus und frage, was du zum Termin für die Ausstellung des Ersatzdokumentes mitbringen musst. Normalerweise brauchst du:

■ Polizeiprotokoll, in dem der Verlust dokumentiert ist

■ zwei aktuelle Passfotos (Checkliste Gepäck siehe Seite 167)

■ ein Antragsformular

■ Verlustanzeige

■ Nachweis deiner Identität durch Personalausweis oder die erwähnte Passkopie


3.1.2. Geldverlust

Konsulate verleihen kein Geld und übernehmen weder deine Rechnungen für ärztliche Behandlung oder Krankenhausaufenthalt, noch die Kosten für eine Weiterreise. Sie helfen, indem sie dich bei Geldverlust über Möglichkeiten schnellen Geldtransfers informieren und sie unterstützen dich, Verwandte oder Freunde zu kontaktieren.

3.1.3. Gewaltverbrechen

Wenn du Opfer von einem Gewaltverbrechen wirst, vermitteln dir die Auslandsvertretungen ärztlichen Beistand und Rechtsberatung. Dazu gehört die Information, wie du bei der Anzeige des Verbrechens vorgehen kannst und welche Behörde in Deutschland für die Opferentschädigung zuständig ist. Denn Deutsche, die während eines vorübergehenden Aufenthalts Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, für den weder der ausländische Staat eine Entschädigung zahlt, noch eine Versicherung einspringt. Zudem darf die Gewalttat nicht leichtfertig herbeigeführt oder provoziert worden sein. Das wäre bereits der Fall, wenn du eine Reisewarnung ignorierst!

3.1.4. Verhaftung

Wenn du verhaftet wirst, sind die Behörden des Reiselandes auf deinen Wunsch hin verpflichtet, sofort die deutsche Auslandsvertretung zu unterrichten. Sollte der örtliche Beamte nicht Bescheid wissen oder sich unwissend stellen, weise ihn auf die Wiener Konvention (Vienna Convention) hin oder verlange seinen Vorgesetzten zu sprechen.

Konsularbeamt*innen haben die Erlaubnis, dich während der Haft zu besuchen und bei der Vermittlung seriöser lokaler Anwält*innen sowie Dolmetscher*innen zu helfen. Sie prüfen auch, ob die Verhaftung legal war und ob Behandlung, Verpflegung und gesundheitliche Betreuung den Vorschriften entsprechen. Sie können deine Angehörigen informieren und Geldüberweisungen an dich weiterleiten. Auf Strafverfahren kann das Team der Auslandsvertretung aber keinen Einfluss nehmen, es zählt Landesrecht.

Solltest du neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit des Reiselandes besitzen, ist konsularische Hilfe, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich.

In Saudi Arabien hat es bei mehreren meiner Seminarteilnehmer bei Verkehrsunfällen gereicht, Ausländer zu sein, um als „Schuldiger“ abgeführt zu werden.

3.1.5. Krisensituationen und Evakuierung

Im Fall von Unruhen, Revolution, Krieg oder bei Naturkatastrophen, wie Vulkanausbruch, Erdbeben oder Tsunami, setze dich schnellstmöglich mit der nächsten Auslandsvertretung in Verbindung. Nenne deinen Aufenthaltsort und befolgen die Hinweise, die man dir gibt. Wenn nötig, wirst du evakuiert. Die Kosten dafür sind in der Regel von dir bzw. von der Firma zu tragen.

3.1.6. Vermisst

Konsularbeamte beraten Angehörige von Vermissten über Möglichkeiten der Nachforschungen. Die örtliche Polizei oder das Außenministerium können eingebunden werden, um die Angehörigen bei der Kommunikation mit den lokalen Behörden zu unterstützen.

3.1.7. Todesfall

Die deutsche Auslandsvertretung informiert die Polizei in Deutschland, damit diese die Angehörigen bei einem Todesfall im Ausland benachrichtigt. Konsularbeamte beraten Angehörige auf Wunsch zwar bezüglich einer Überführung oder Bestattung vor Ort, legen aber keine Kosten aus. Sie helfen bei der Bestätigung bzw. Beglaubigung der Sterbeurkunde. Soweit nach lokalem Recht zulässig, können sie kostenpflichtig bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung nach Deutschland unterstützen.

3.2. Elefand – Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Nicht nur wenn dein Reiseziel politisch instabil ist, häufig von Naturkatastrophen heimgesucht wird und die Hilfsinfrastruktur vor Ort nicht die beste ist, solltest du dich in die Elefand-Krisenvorsorgeliste auf der Website des Auswärtigen Amtes eintragen. Nutze sie in jedem Fall, du weißt nie, was passiert! Wenn du registriert bist, können Mitarbeiter*innen des Auswärtigen Amtes in Ausnahmesituationen unverzüglich Kontakt zu dir aufnehmen, um z. B. Verhaltensempfehlungen zu geben oder um dich über das Vorgehen einer Evakuierung zu informieren. Die Registrierung unter elefand.diplo.de auf der Website des Auswärtigen Amtes geht ganz schnell, ist passwortgeschützt und kostenlos.

Du kannst auch für einzelne oder mehrere Länder den Newsletter des Auswärtigen Amtes zu Reise- und Sicherheitshinweisen abonnieren bzw. dir die App Sicher reisen herunterladen.

Als Beispiel eine E-Mail, die ich erhalten habe:

Gesendet: Mittwoch, 4. September 2019 16: 23

Betreff: Elektronische Deutschenliste

Liebe Landsleute,

aufgrund fremdenfeindlicher Übergriffe auf nigerianische Staatsangehörige in Südafrika haben bereits am Dienstag 3. September 2019 in Lagos Angriffe gegen die südafrikanische Supermarktkette „Shoprite" stattgefunden. Am 4.9. wurde auch in Abuja eine Mall angegriffen, in der sich ein solcher „Shoprite"–Supermarkt befindet.

Nach derzeitiger Einschätzung könnten sich auch in den nächsten Tagen weitere Angriffe ereignen und sich auch gegen andere südafrikanische Firmen in NGA, wie z.B. MTN richten.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich in den nächsten Tagen von südafrikanischen Einrichtungen fern zu halten, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen und eventuellen Empfehlungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Weltweit sicher unterwegs

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