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1. Reisehinweise, Sicherheitshinweise, Reisewarnungen

Vor jeder Reise ist es wichtig, sich zu informieren, wie sicher das Land ist und was im Zielland zu beachten ist. Wenn du einen deutschen Reisepass hast, sind die Informationen des Auswärtigen Amtes (AA) für dich maßgeblich, die wichtigsten Meldungen findest du aktuell und komprimiert auf der Website auswaertiges-amt.de.

In den Seminaren duzen wir uns meistens, deshalb mache ich das auch im Text.

Je nachdem, wie die Sicherheit in einem Land eingeschätzt wird, stößt du zusätzlich zu den Reisehinweisen auf Sicherheitshinweise und/oder Reisewarnungen bzw. Teilreisewarnungen.

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts informieren dich über Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, strafrechtliche Vorschriften und medizinische Besonderheiten.

Sicherheitshinweise machen dich auf länderspezifische Risiken für Reisende und Deutsche, die im Ausland leben, aufmerksam. Sie werden permanent überprüft und aktualisiert. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage können sie die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten.

Zudem gibt es einen weltweiten Sicherheitshinweis, der für die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen auf der ganzen Welt sensibilisiert. Dabei wird auf Orte mit Symbolcharakter verwiesen, wie Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Flughäfen und Flugzeuge, Bahnhöfe und Bahnen, Häfen und Schiffe, Busbahnhöfe und Busse, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten, eben alle Plätze an denen und Ereignisse bei denen mit Menschenansammlungen zu rechnen ist.

Die Gefahr von Anschlägen unterscheidet sich von Land zu Land. Ausführliche Informationen dazu findest du in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Zwar ist das Risiko, Opfer eines Anschlages zu werden, im Vergleich zu anderen Risiken, wie in Autounfälle verwickelt zu werden, Krankheiten aufzuschnappen oder Opfer von Kleinkriminellen zu werden, recht niedrig. Trotzdem solltest du dir bei einer Auslandsreise, aber auch in Deutschland, der Gefährdung bewusst sein. Informiere dich vor und während deiner Reise in örtlichen und internationalen Medien über das Tagesgeschehen im Gastland.

Ich nutze zur Information Google Alerts. Du kannst Begriffe, z. B. Ländernamen, eingeben, und erhältst kostenlos, je nach Wunsch einmal oder mehrmals täglich, aktuelle Veröffentlichungen auf Deutsch und/oder Englisch zu den Begriffen.

google.com/alerts

Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt veröffentlicht, wenn Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Bezieht sich diese Warnung nicht auf ein komplettes Land, sondern auf eine oder mehrere Regionen des Landes, werden Teilreisewarnung ausgeschrieben. Deutschen, die in einem betroffenen Land oder einer betroffenen Region leben, wird die Ausreise nahegelegt. Eine Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.

Experten im Auswärtigen Amt und bei den deutschen Auslandsvertretungen erstellen diese Warnungen. Eine Reisewarnung ist jedoch „nur“ eine Warnung, kein Reiseverbot. Du erhältst keine Strafe, wenn du eine Reisewarnung ignorierst. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger und Bürgerinnen nur einschränken, wenn dadurch die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wird. Du musst also eigenverantwortlich entscheiden, ob du in ein Land reist oder nicht. Sollte dich der Staat allerdings aus einer Region, für die eine Reisewarnung besteht, herausholen oder befreien müssen, musst du eventuell die Kosten tragen. Außerdem solltest du vor der Reise abklären, ob dein Versicherungsschutz greift, oder der deiner Firma, wenn du dich in ein Land oder eine Region begibst, für die eine Reisewarnung besteht. Denn die Mehrzahl der Reiseversicherungen schließt den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Trotzdem sind zwei Varianten zu unterscheiden:

■ Befindest du dich bereits im betroffenen Reiseland, wenn die Reisewarnung bekannt gegeben wird, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach dieser Bekanntgabe. Kannst du aus Gründen, die du nicht beeinflussen kannst, nicht sofort abreisen, bist du auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.

■ Wenn du aber in eine Region reist, für die bereits zum Zeitpunkt deiner Ankunft eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, bist du nicht versichert.

Fazit: Entscheidend ist, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

Wenn es für Mitarbeiter*innen um die Frage geht, „… muss ich in dieses Land?“, hängt es davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es jedoch eine Reisewarnung, kann dich niemand zwingen, dein Leben aufs Spiel zu setzen. In dem Fall kannst du (und solltest du) den Arbeitseinsatz ablehnen. Falls du ein Adrenalin-Junkie bist – ich hatte einige in meinen Seminaren – der trotzdem reisen will, kläre mit der Firma ab, wie du versichert bist und wer dich herausholt, wenn etwas passieren sollte! Ich persönlich rate dir von der Reise ab.

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