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dd) Wirkung des Haftungsausschlusses bzw. des Mitverschuldens
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Liegt ein Haftungsausschluss oder Mitverschulden vor, so sind nicht nur Ansprüche des Verletzten, sondern auch die seiner Angehörigen, der sog. mittelbar Geschädigten,[36] ausgeschlossen bzw. gemindert. Einen Haftungsausschluss bzw. das Mitverschulden hat der in Anspruch genommene Kraftfahrer zu beweisen.