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5.Zweite Einstellungsprüfung bei der Polizei

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Nachdem ich schon neun Monate in der Ausbildung bei der JVA war, kam ich zum dreimonatigen Justizvollzugslehrgang, welcher dann mit einer Abschlussprüfung zum Justizoberwachtmeister geendet hätte. Doch dazu kam es nicht mehr.

5.1.Der Nürnberger Stadtpolizist

Da ich in meinem Sportverein nur noch bei den Profis trainierte, lernte ich hier einen älteren Judoka kennen. Er hatte sogar den 2. Dan Grad im Judo und war in diesem Verein der stärkste Judoka. Wir verstanden uns auf Anhieb prächtig und wurden sehr gute Freunde. Eines Tages sagte er, dass er bei der Nürnberger Stadtpolizei sei und fragte mich, warum ich nicht auch zur Polizei gehen würde. Solche Leute wie mich könnten sie gut gebrauchen. Daraufhin sagte ich, dass ich mich schon einmal beworben hatte und durchgefallen war. Er erwiderte daraufhin, dass dies überhaupt nichts ausmacht, denn man kann sich bei der Polizei immer zweimal bewerben.

Schon am nächsten Tag war ich wieder in der Bücherei, holte mir Unterlagen für die Einstellungsprüfung und bewarb mich erneut. Jeden Tag saß ich zu Hause und büffelte für die Einstellungsprüfung. Ich hatte mir diesmal fest vorgenommen, diese Prüfung zu schaffen.

5.2.Der Polizist in meiner Wohnung

Mit Peter trainierte ich oft bis in die Nacht hinein. Ich wohnte damals in einer kleinen Gasse und hatte ein kleines Auto. Wenn ich spätabends nach Hause kam, stellte ich dieses immer ordnungsgemäß in dieser Gasse am rechten Fahrbahnrand vor meiner Wohnung ab.

An einem Morgen, als ich noch im Bett lag, kam plötzlich ein Polizeibeamter in meine Wohnung (meine Großmutter hatte ihn hereingelassen) und weckte mich. Er sagte zu mir, dass ich mich anziehen und mit ihm gehen sollte. Ich erschrak und fragte ihn, warum, doch ich bekam keine Antwort. Als ich meine Wohnung verließ und mit ihm auf die Straße kam, traute ich meinen Augen nicht. Ich konnte nicht glauben, was ich hier sah. Mein Auto stand quer auf der Fahrbahn in der Gasse und der Abschleppdienst war bereits anwesend. Der Polizeibeamte fragte mich, ob ich am Abend zuvor Alkohol getrunken hätte und ich sagte: „Nein, ich trinke nur Spezi.“ An der Windschutzscheibe hing eine Verwarnung in Höhe von 30 DM. Nachdem ich mein Fahrzeug wieder am rechten Fahrbahnrand geparkt hatte, sagte der Polizist zu mir, dass ich die Verwarnung und die Kosten des Abschleppdienstes zu bezahlen hätte. Dann fuhren die Polizeibeamten wieder.

Ich fing nun an zu überlegen, wie dies geschehen konnte. Es gab für mich nur eine Erklärung. In unmittelbarer Nähe meiner Wohnung befand sich eine kleine Gaststätte und hier war die Polizei schon des Öfteren wegen Ruhestörung aufgetaucht. Offensichtlich hatten einige betrunkene Gäste nach Verlassen der Gaststätte zum Spaß mein Auto quer auf die Straße geschoben.

Ich beschloss, auf das Polizeirevier meines Freundes Peter zu fahren. Auf dem Revier erzählte ich Peter von dem Vorfall und er ging dann mit mir zu seinem Vorgesetzten. Dies war der Wachdienstleiter und er war ein Beamter des gehobenen Dienstes. Doch was ich von ihm zu hören bekam, konnte ich selbst nicht glauben. Er sagte wörtlich zu mir: „Hier können wir nichts machen, denn Sie sind für Ihr Fahrzeug verantwortlich. Die Verwarnung und die Abschleppkosten müssen Sie bezahlen.“ Meine Antwort war: „Wie verrückt muss man sein, dass man sein Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn quer abstellt? Und dann soll ich für etwas bezahlen, was ich nicht getan habe. Ich werde es auf alle Fälle darauf ankommen lassen.“ Daraufhin sagte Peter zu seinem Chef: „Er kann doch sein Fahrzeug nicht anketten.“ Dann sagte ich, dass ich hier eine Anzeige erstatten möchte. Dies lehnte der Wachdienstleiter jedoch mit der Begründung ab, dass eine Anzeige gegen Unbekannt überhaupt nichts bringen würde und dies nur eine unnötige Arbeit sei, denn gegen wen wollte man hier ermitteln?

Als ich das Polizeirevier wieder verließ, gab mir Peter den Ratschlag, dass ich zum Polizeipräsidium Nürnberg fahren sollte und er gab mir einen Namen, an wen ich mich wenden sollte. Hier kam ich genau an die richtige Stelle und fand auch Gehör. Die Verwarnung wurde wieder zurückgenommen. Die Abschleppkosten, welche ich schon bezahlt hatte, bekam ich auch wieder zurückerstattet.

5.3.Die Einstellungsprüfung

Dann kam der Tag, an dem ich zur Einstellungsprüfung vorgeladen wurde. Ich war damals sehr aufgeregt. Auch bei dieser Prüfung fiel die Hälfte aller Bewerber durch und die andere Hälfte musste dann noch zum Leiter der Prüfungskommission. Doch diesmal gehörte ich zu den Prüfungsteilnehmern, die bestanden hatten.

Der Leiter teilte mir dann mein Prüfungsergebnis mit. In der Sportprüfung und im Allgemeinwissen hatte ich je mit einer Eins bestanden. Im Intelligenztest mit der Note 2.4. Doch in Deutsch (Aufsatz und Diktat) nur mit der Note Vier. Der Leiter sagte zu mir, dass die Hürden in Deutsch bei der Bereitschaftspolizei noch viel höher seien. Als Polizeibeamter müsste ich später Strafanzeigen schreiben und Zeugenvernehmungen machen, welche dann an die Staatsanwaltschaft und an die Gerichte gehen. Hier dürfen dann keine Fehler vorhanden sein. Für diese Vorwarnung war ich ihm sehr dankbar und ich nahm sie mir zu Herzen.

5.4.Abteilungsleiter Judo vom TSV Lohr a. Main

Als ich einmal bei einem Judoturnier war, wurde ich dort von einem Zuschauer angesprochen. Er stellte sich als Abteilungsleiter vom Sportverein TSV Lohr a. Main vor. Zudem sei er Polizeibeamter in Lohr a. Main. Er suchte einen Leichtgewichtler, da er mit seinem Verein in die Judo-Bundesliga aufsteigen wollte. Deshalb machte er mir ein Angebot. Sollte ich in seinen Verein eintreten, dann würde er mich zu einer Fahrt nach Paris einladen und alle Kosten für mich übernehmen. In Paris würde dann ein Freundschaftskampf zwischen seinem Verein und dem Pariser Verein stattfinden. Hier würde ich auch teilnehmen. Ich nahm sein Angebot an, hatte eine sehr schöne Zeit in Paris, u. a. mit der Besichtigung des Eiffelturms. Wie ich später feststellte, hatte dieser Abteilungsleiter sogar den 4. Dan im Judo.

Da mein neuer Verein nun der TSV Lohr a. Main war, schrieb ich das Einstellungsbüro der Polizei an und bat darum, meine Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei in Würzburg beginnen zu dürfen. Dies wurde bewilligt und meine Ausbildung begann im Februar 1971 in Würzburg.

Für mich war dies nun ideal, denn Lohr a. Main war nur

50 km von Würzburg entfernt und ich konnte dann mindestens einmal in der Woche in Lohr trainieren. Zuvor machte ich aber noch die Prüfung zum Braungurt im Judo.

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