Читать книгу Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz - Страница 67
A. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
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Gegenstand dieses Kapitels sind die Personen, die rechtlich relevante Handlungen im Privatrecht vornehmen können, und die Objekte, auf die sich ihre Handlungen beziehen. Der Allgemeine Teil des BGB konzentriert sich auf die Rechtgeschäftslehre. Rechtsgeschäfte umfassen Verträge und Willenserklärungen. Beides sind Handlungen von Personen, die auf eine Rechtsfolge gerichtet sind. Doch welche Personen können diese Handlungen vornehmen, am Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte und Pflichten haben? Dieses Kapitel stellt Ihnen einige dieser Personen, die Rechtsubjekte genannt werden, vor. Die Rechtssubjekte sind in der Regel gleichrangig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen für Verbraucher, die das BGB aufgrund verschiedener Richtlinien der EU privilegiert. Der Begriff des Verbrauchers in § 13 BGB wird ebenso wie der des Unternehmers in § 14 BGB vertieft behandelt. Sie setzen hier Ihr Training zum richtigen Umgang mit Normen fort.
Das Kapitel gewährt außerdem einen sehr kurzen Einblick in die Rechtsobjekte und den Begriff der Sache und des Tieres. Bei Rechtsobjekten handelt es sich um Gegenstände, an denen Rechtssubjekte Rechte haben können.
Zum besseren Verständnis der relevanten Normen lernen Sie wichtige Nomen-Verb-Verbindungen der deutschen Rechtssprache kennen und wenden diese im rechtssprachlichen Kontext an. Ferner machen Sie sich mit der Bildung und Verwendung von komplexen Sätzen mit mehrteiligen Verbindungswörtern, also Konjunktionen, vertraut und formulieren eigenständig sinnvolle und korrekte Sätze. Typische rechtssprachliche Abkürzungen und die kontextuelle Erklärung bzw. Anwendung des in der Rechtssprache häufig verwendeten Verbs zurechnen runden die sprachlichen Übungen des Kapitels ab.
Die Technik der Falllösung baut auf dem vorangegangenen Kapitel auf und wird nun erstmals anhand sehr einfacher Fälle zum BGB geübt. Gegenstand der Fälle sind Fragen, ob eine Person als Verbraucher oder als Unternehmer gehandelt hat oder ob eine Sache oder ein Tier vorliegt. Diese Themen stellen in „echten“ Fällen aber eher Teilaspekte dar. In den Übungen zu den Gutachten wiederholen Sie den Aufbau dieser Textsorte, die richtige Verwendung von Konnektoren und Konjunktionen sowie den einschlägigen Wortschatz aus diesem Kapitel.