Читать книгу Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz - Страница 85

Gutachten Übungsfall Nr. 1

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Fraglich ist, ob der Kaufvertrag über das Kanzleischild ein Verbrauchergeschäft war. Der Kaufvertrag ist ein Verbrauchergeschäft, wenn H ein Verbraucher war.

Voraussetzung ist gemäß § 13 BGB hierfür zunächst, dass H eine natürliche Person ist. H ist eine natürliche Person.

Zweitens müsste H ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Er hat ein Kanzleischild gekauft. Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

Schließlich bestimmt § 13 BGB, dass der Zweck des Rechtsgeschäfts weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zugerechnet werden kann.

Zweck des Rechtsgeschäfts war, ein Schild für seine Kanzlei zu kaufen. Das Schild war daher für seine selbständige berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt gedacht. Problematisch ist jedoch, dass das Rechtsgeschäft am 15.10.2013, also vor Beginn seiner Selbständigkeit am 1.11.2013, abgeschlossen wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, ob das Rechtsgeschäft auch dann der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wenn die Person bei Abschluss des Rechtsgeschäfts noch gar nicht selbständig war.

Entscheidend ist, wie das Wort zurechnen auszulegen ist.

Variante 1

Das Wort zurechnen ist nach seinem Wortsinn so auszulegen, dass jeder Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der selbständigen beruflichen Tätigkeit genügt.

. . . . . . . . . . . . . . .(1).

Aus diesem Grund ist der Kaufvertrag der selbständigen beruflichen Tätigkeit von H zuzuordnen.

Das dritte Tatbestandsmerkmal des § 13 BGB ist daher zu verneinen.

. . . . . . . . . . . . . . .(2).

Variante 2

Das Wort zurechnen ist so auszulegen, dass Sinn und Zweck des § 13 BGB erreicht werden. Sinn und Zweck des § 13 BGB ist es, die Personen zu bestimmen, die Verbraucher sind. Diese Personen werden privilegiert. Das Wort zurechnen ist so auszulegen, dass der Sinn und Zweck des § 13 BGB erreicht werden. Sinn und Zweck des § 13 BGB ist es, die Personen zu bestimmen, die Verbraucher sind. Diese Personen werden privilegiert. Für sie wird der Grundsatz pacta sunt servanda unter bestimmten Voraussetzungen nicht angewendet. Ein umfassender Verbraucherschutz kann nur erreicht werden, wenn Personen in allen Situationen geschützt werden, in denen ihnen die Erfahrung und die Macht eines Selbständigen fehlt. Das ist vor einer Selbständigkeit der Fall.

. . . . . . . . . . . . . . .(3).

Aus diesem Grund kann der Kaufvertrag nicht seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden.

Das dritte Tatbestandsmerkmal des § 13 BGB ist daher zu bejahen.

. . . . . . . . . . . . . . .(4).

JURIQ-Klausurtipp

Die Frage, ob das Rechtsgeschäft auch dann der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wenn die Person bei Abschluss des Rechtsgeschäfts noch gar nicht selbständig war, musste diskutiert und beantwortet werden. Wichtig war dabei die Diskussion, nicht das Ergebnis.

Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik

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