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Sachverhalt Übungsfall Nr. 1

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Hannes Hoffnungslos (H) hat am 1.7.2013 das Zweite Staatsexamen in Jura bestanden, aber leider sehr schlecht. Er erreichte nur vier Punkte. Jetzt kann er kein Richter mehr werden. Deshalb hat er 120 Bewerbungen an große Kanzleien geschickt, aber niemand hat sich für ihn interessiert. H hat alle Hoffnung verloren und weiß nicht, was er machen soll. Im Oktober hat er eine geniale Idee. Er macht sich ab dem 1.11.2013 selbständig und eröffnet eine eigene Kanzlei. Er hat noch ein bisschen Geld auf dem Sparkonto. Er bestellt am 15.10.2013 im Internet ein Kanzleischild für 120 €. Bis zum 15.11.2013 kommt aber kein Mandant in seine neue Kanzlei und H langweilt sich. Da schenkt ihm seine Großmutter ganz spontan einen alten Mercedes. H freut sich sehr über das Geschenk und beschließt nun, die Kanzlei wieder zu schließen und mit dem alten Mercedes Taxi zu fahren. Aber leider hat er kein Geld mehr für das erste Benzin. Er hat eine Idee: Warum schickt er nicht das Kanzleischild zurück und bekommt das Geld dafür wieder? Er könnte ja den Kaufvertrag nach den Verbrauchervorschriften widerrufen. Aber ist es wirklich ein Verbrauchergeschäft? Es war ja ein Schild für seine Kanzlei.

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b) In diesem Fall geht es nicht nur darum, ein Gutachten zu schreiben, sondern auch darum, ein „richtiges“ Rechtsproblem zu lösen. Beantworten Sie folgende Fragen zur Vorbereitung auf die Falllösung.

(1) Wann hat H den Kaufvertrag abgeschlossen?

(2) Ab wann war H selbständig?

(3) Was fällt Ihnen auf, wenn Sie diese beiden Daten anschauen? Hat H den Kaufvertrag während seiner Selbständigkeit abgeschlossen oder noch davor?

Wiederholen Sie, was Sie in Rn. 17 zur Auslegung gelernt haben.

(4) Ist jemand ein Verbraucher, der für seine zukünftige selbständige Tätigkeit handelt, also noch gar nicht selbständig ist? Das ist umstritten. Folgende Fragen können Ihnen bei der Meinungsfindung helfen: Wie kann das Wort zurechnen in § 13 BGB interpretiert werden? Genügt irgendein Zusammenhang zwischen dem Rechtsgeschäft und der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit? Der Sinn und Zweck des § 13 BGB und des Verbraucherrechts muss bei der Auslegung berücksichtigt werden.

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c) Setzen Sie folgende Sätze in den beiden Varianten des Gutachtens ein.

H hat den Kaufvertrag vor seiner Selbständigkeit abgeschlossen. Ihm fehlte die Erfahrung eines Selbständigen. – H hat das Schild für seine selbständige berufliche Tätigkeit gekauft. – H ist kein Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher kein Verbrauchergeschäft. – H ist Verbraucher. Der Kaufvertrag war daher ein Verbrauchergeschäft.
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