Читать книгу Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Lydia Scholz - Страница 69
1. Übung Nomen-Verb-Verbindungen
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a) Setzen Sie das passende Verb aus dem Kasten ein. Achten Sie dabei auf die richtige Form.
erreichen – erwerben – erlangen – abschließen – ausüben – anwenden – eingehen – leisten |
Beispiel
Mehrere natürliche Personen haben vereinbart, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. In dem Fall ist es zweckmäßig, wenn die dadurch entstehende Gemeinschaft rechtsfähig, d.h. auch selbständig Träger von Rechten und Pflichten ist.
Kann der Beklagte zur juristischen Klärung des vorliegenden Falls einen Beitrag . . . . . (1)?
Die Gesellschaft LySu wird gerade noch gegründet und hat somit noch keine Rechtsfähigkeit . . . . . (2).
Der Darlehensnehmer ist keine anderen Verbindlichkeiten . . . . . (3).
Die E-Mail hat einen Code. Demzufolge müssen die Empfänger zunächst die erforderlichen Rechte . . . . . (4), bevor sie den Inhalt der verschlüsselten Nachricht lesen können.
Es muss alles Erforderliche dafür getan werden, dass Dr. Ronneburger eine Tätigkeit . . . . . (5) kann, für die er nicht überqualifiziert ist.
Dank der neuen notariellen Form kann zeitgleich auf Distanz ein Rechtsgeschäft . . . . . (6) werden. Dabei haben die Parteien zwar keinen physischen Kontakt miteinander, jede Partei findet sich jedoch vor einem Notar ein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Vermieter die gleichen Vorschriften . . . . . (7).
b) Schreiben Sie nun die sieben relevanten Nomen-Verb-Verbindungen aus Übung 1a) im Infinitiv auf.
Beispiel
einen Zweck erreichen
Hinweis
Es ist zu empfehlen, einige dieser Nomen-Verb-Verbindungen auswendig zu lernen, da Sie Ihnen im Laufe Ihres Rechtsstudiums immer wieder begegnen werden.