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c) Dezentrale Compliance-Beauftragte

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Die dezentralen Compliance-Beauftragten sind als dem zentralen Compliance-Beauftragten im Beauftragten-System nachgelagerte Ebene typischerweise entweder in bereichsübergreifenden Funktionen oder in einzelnen operativen Bereichen angesiedelt. Die dezentralen Compliance-Beauftragten in übergreifenden Funktionen, wie z.B. Datenschutz oder Geldwäsche, weisen den Vorteil der Neutralität und des spezifischen Know-hows auf. Dem steht zumeist die fehlende Praxisnähe aufgrund fehlender Integration in die operativen Prozesse entgegen. Die in den Fachbereichen positionierten dezentralen Compliance-Beauftragten weisen die Vorteile der Integration in die operativen Abläufe und des unmittelbaren Informationszugangs auf. Dem stehen die möglicherweise eingeschränkte Objektivität und mögliche Interessenkonflikte als potentielle Nachteile gegenüber. Trotz dem Umstand, dass die dezentralen Compliance-Beauftragten ihre Rolle innerhalb der Compliance-Organisation oftmals als Nebenaufgabe ausüben, erscheint eine disziplinarische Einstufung unterhalb des zentralen Compliance-Beauftragten sinnvoll. Für den Fall der disziplinarischen Einstufung unterhalb des jeweiligen operativen Bereichsleiters, sollte zumindest eine direkte Berichtslinie zum zentralen Compliance-Beauftragten implementiert werden. Die Wahl der Struktur des Beauftragten-Systems sollte sich grundsätzlich an dem Compliance-Risikoprofil der Funktionen, Prozesse und Betriebsteile des jeweiligen Unternehmens orientieren.[165]

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Die wesentliche Aufgabe der dezentralen Compliance-Beauftragten stellt die Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb ihres Bereichs im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Aufbauend auf der Identifizierung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Gefährdungspotenziale soll die Implementierung eines adäquaten, bereichsbezogenen Compliance-Programms erfolgen. Die dezentralen Compliance-Beauftragten sollen ihre Aktivitäten, bestehende Compliance-Probleme und die Reaktion hierauf dokumentieren und an den zentralen Compliance-Beauftragten berichten.[166]

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Hinsichtlich der erforderlichen persönlichen Eigenschaften der dezentralen Compliance-Beauftragten gelten die in den vorangehenden Rn. 128 ff. gemachten Aussagen zum zentralen Compliance-Beauftragten. Demzufolge ist insbesondere die Bedeutung der Eigenschaften Integrität sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit hervorzuheben.[167]

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