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III. Verankerung der Tax Compliance-Funktion innerhalb der Compliance-Organisation

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Unter Rn. 115 ff. wurde aufgezeigt, dass das Tax CMS ein abgrenzbarer Teilbereich des unternehmensweiten CMS ist. Daher ist das Tax CMS auch hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und Rollen in das CMS zu integrieren. Da das Steuerrecht einen sehr speziellen Rechtsbereich darstellt, ist für die operative Betreuung des Tax CMS spezielle Fachkenntnisse im Steuerrecht erforderlich. Daher sollte die operative Verantwortung für das Tax CMS – also die Funktion des Tax Compliance-Beauftragten – an den Leiter der Steuerabteilung übertragen werden. Verfügt das Unternehmen nicht über eine eigenständige Steuerabteilung, wird die Ausführung der steuerlichen Pflichten im Regelfall einem externen Steuerberater übertragen. In diesem Fall erscheint es sachgerecht, den externen Steuerberater in die Verantwortung für das Tax CMS zu nehmen. Da das Tax CMS jedoch ein Teilbereich des CMS darstellt und damit die Risiken und Verpflichtungen des Tax CMS Gegenstand des CMS werden, sollte eine Berichtspflicht des Tax Compliance-Beauftragten gegenüber dem Compliance-Beauftragten etabliert werden. Da der Compliance-Beauftragte die operative Gesamtverantwortung für das CMS trägt, sollte er ggf. für eingegrenzte Themen des Tax CMS über ein Weisungsrecht gegenüber dem Tax Compliance-Beauftragten verfügen. Für die Zuweisung der Verantwortlichkeiten und Rollen innerhalb des Tax CMS sollte wiederum der Tax Compliance-Beauftragte – der über die erforderlichen steuerlichen Fachkenntnisse verfügt – verantwortlich sein.

Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen4. Kapitel Einbettung von Tax Compliance in CMS, IKS, RMS, RFS und Compliance-Organisation › D. Instrumente des Compliance Managements und ihre Anwendbarkeit für das Tax Compliance Management

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