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2. Planmäßiges Compliance Reporting

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Die Grundsätze Vollständigkeit und Offenheit sind für das planmäßige Compliance Reporting von besonderer Bedeutung. Die Einhaltung dieser Grundsätze soll durch die Organisation – insbesondere in Form von Vorstand bzw. Geschäftsführung, Management und Compliance-Funktion – gefördert werden. Weitere wichtige Bausteine eines effektiven Berichtssystems sind beispielsweise die Festlegung geeigneter Kriterien für die Einbeziehung in das Reporting, die Bestimmung eines Zeitplans für die planmäßige Berichterstattung sowie die Existenz eines Ausnahmeberichtssystems. Der Proportionalitätsgrundsatz sollte beachtet werden, d.h. die Wahl von Format, Inhalten und Zeitpunkten des Compliance Reporting sollte – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – die unternehmensindividuellen Verhältnisse berücksichtigen. Zwecks Verbesserung der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit für die Adressaten sollte das Compliance Reporting im Standard-Berichtsformat des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht werden.[195]

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Im Hinblick auf den Inhalt des Compliance Reporting bietet sich den Unternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Themen können beispielsweise einen direkten Bezug zu Gesetz und Regulierungsbehörden, wie z.B. gegenüber Regulierungsbehörden berichtspflichtige Angelegenheiten, Änderungen von den das Unternehmen betreffenden Compliance-Verpflichtungen, deren Auswirkungen auf das Unternehmen und die Reaktion des Unternehmens zur Einhaltung der neuen Verpflichtungen sowie Kontakte und Entwicklungen im Zusammenhang mit den Regulierungsbehörden, sein. Daneben können Informationen über die Wirksamkeit des CMS sowie die Tätigkeit der Compliance-Funktion sinnvolle Inhalte sein. Konkret können dies z.B. Informationen zur Messung der Compliance-Performance, der Anzahl und den Details von möglichen Compliance-Verstößen und deren Analyse, durchgeführten Korrekturmaßnahmen, der Effektivität und den Leistungen des CMS sowie zu den Ergebnissen von Prüfungen und Monitoring-Aktivitäten sein.[196]

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Für das Tax CMS ist kein separates Reporting erforderlich, sondern vielmehr können die das Tax CMS betreffenden Informationen und Themen in das planmäßige Compliance Reporting einbezogen werden. Konkrete Themen für die interne Berichterstattung können beispielsweise Informationen zur Steuerveranlagung, zu Betriebsprüfungen oder auch zu relevanten Gesetzesänderungen sein.

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