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3. Außerplanmäßiges Compliance Reporting (Ad-hoc-Berichterstattung)

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Neben dem im vorhergehenden Abschnitt dargestellten planmäßigen Compliance Reporting stellt das außerplanmäßige Compliance Reporting (sog. Ad-hoc-Berichterstattung) ein wichtiges Instrument für die Wirksamkeit des CMS dar. Durch die Ad-hoc-Berichterstattung soll insbesondere sichergestellt werden, dass wesentliche Regelverstöße und auftretende Probleme zeitnah an die Entscheidungsträger kommuniziert werden. Grundsätzlich ist über sämtliche Regelverstöße und jede Form von Non-Compliance zu berichten, d.h. dass sowohl systemische, wiederkehrende Probleme als auch einmalige Nichteinhaltungen Gegenstand des außerplanmäßigen Compliance Reporting sein können. Die Ad-hoc-Berichterstattung soll insbesondere gewährleisten, dass bei Auftreten eines Compliance-Verstoßes die erforderlichen Informationen schnellstmöglich den verantwortlichen Personen bzw. Funktionen zur Verfügung stehen, um möglichst zeitnah Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.[197]

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Die Pflicht zur Ad-hoc-Berichterstattung besteht grundsätzlich auch für steuerliche Sachverhalte, so dass das außerplanmäßige Reporting auch ein Instrument des Tax CMS darstellt.

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