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b) Struktur des Beauftragten-Systems im Konzern

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Bei Vorliegen einer Konzernstruktur empfiehlt es sich, auf Ebene der Obergesellschaft einen zentralen Konzern-Compliance-Beauftragten (Group Compliance Officer) und auf Ebene der Tochtergesellschaften jeweils einen dezentralen Compliance-Beauftragten (Compliance Officer) zu etablieren. Wesentliche Aufgaben des Group Compliance Officer sind insbesondere die Vereinheitlichung und Fortentwicklung des konzernweiten CMS, die Koordinierung der Aktivitäten der Compliance Officer der Tochtergesellschaften und die Auswertung der Compliance-Berichte der Tochtergesellschaften sowie deren Aggregation zu einem konzernweiten Compliance-Bericht. Aufgaben der Compliance Officer der Tochtergesellschaften sind insbesondere die Unterstützung des Group Compliance Officer bei der Fortentwicklung des konzernweiten CMS sowie die Bereitstellung von Informationen aus den Tochtergesellschaften. Darüber hinaus tragen sie die Verantwortung für die Compliance-Aktivitäten in den nachgeordneten Konzerngesellschaften.[169]

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