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b) Compliance-Funktion als Stabsstelle
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Ein weit verbreitetes Modell etabliert die Compliance-Funktion als Stabsstelle, welche unmittelbar der Unternehmensleitung zugeordnet und berichtspflichtig ist. Die wesentlichen Vorteile dieser Variante sind die Unabhängigkeit der Compliance-Funktion und die durch die Nähe zur Unternehmensleitung dokumentierte Betonung der hohen Bedeutung des Compliance Managements.[172]
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In einer Variante des vorgenannten Modells wird die Compliance-Funktion unmittelbar dem Vorsitzenden der Unternehmensleitung zugeordnet. Dies führt zu einer noch stärkeren Hervorhebung der Bedeutung des Compliance Managements und der Compliance-Funktion.[173]