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1. Allgemeines
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In der österreichischen Rechtsterminologie umfasst das Wettbewerbsrecht einerseits den Regelungskomplex, der Wettbewerbsbeschränkungen und die Ausübung der Marktmacht beschränken soll („Kartellrecht“) und andererseits das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Aufgabe des Kartellrechts ist es, den Wettbewerb als Institution zu schützen und die Ausübung wirtschaftlicher Macht zu begrenzen. Dies geschieht durch Vorschriften betreffend
– | die Bildung und Hintanhaltung von Kartellen, |
– | die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie |
– | die Kontrolle von Zusammenschlüssen, die das Entstehen marktbeherrschender Unternehmen oder eine Verstärkung der Marktmacht von vornherein verhindern sollen. |
Das Kartellrecht ist in Österreich im Kartellgesetz 2005[1] (KartG) sowie dem Wettbewerbsgesetz[2] (WettbG) geregelt.