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Begründungszusammenhang: Die Durchführung und Auswertung der Untersuchung

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Zu der entwickelten Fragestellung erfolgt eine ausführliche Rezeption relevanter Literatur, um den aktuellen Stand der Theoriebildung und der empirischen Befundlage zu eruieren. Ziel ist die Ableitung einer empirisch prüfbaren Hypothese (z. B. »Je kleiner die Klasse, desto größer der Integrationserfolg«; Kap. 2.1). Anschließend wird über die Untersuchungsmethode entschieden ( Kap. 2.2), z. B. qualitativ und/oder quantitativ, mit und ohne Vorstudie, quer- (ein Messzeitpunkt) oder längsschnittlich (mehrere Messzeitpunkte), Feldstudie oder Laborexperiment. Eng in Zusammenhang damit steht die Wahl der Stichprobe, wobei Umfang und Repräsentativität zu beachten sind. Auch müssen Begriffe, die in den Hypothesen verwendet werden (z. B. Integration), definiert und messbar gemacht werden (Operationalisierung; Kap. 3.1). Dann erfolgt die Datenerhebung ( Kap. 3.2 und 3.3), die z. B. durch Beobachtung (in der Schulklasse), direkte soziale Interaktion (Interview, Fragebogen) oder auf elektronischem Wege (am PC) erfolgen kann.

Für die Datenauswertung steht heute spezielle Statistiksoftware zur Verfügung (z. B. SPSS, ursprünglich für Statistical Package for the Social Sciences; Kap. 4), durch die eine Prüfung der formulierten Hypothesen erfolgen kann. Die Auswertung kann sowohl deskriptive Elemente umfassen (z. B. die Ermittlung von Häufigkeiten: »Wie viel Prozent deutscher Schüler und Schülerinnen geben an, schon einmal gemobbt worden zu sein?«) als auch inferenzstatistische Elemente enthalten (z. B. ein Hypothesen- oder Signifikanztest: »Finden sich auf der Seite der Bullyingopfer überzufällig mehr Mädchen als Jungen?«; Kap. 6). Des Weiteren kann sie je nach Fragestellung die Prüfung von Zusammenhangshypothesen (z. B. »Je größer eine Schule, desto häufiger findet sich Bullying«; Kap. 7), Unterschiedshypothesen (z. B. »Bullying tritt in Deutschland häufiger auf als in Norwegen«; Kap. 8) und/oder Veränderungshypothesen (z. B. »Je älter Jugendliche werden, desto eher nimmt die Bereitschaft zu körperlichem Bullying ab«; siehe ebenfalls Kap. 8) betreffen bzw. je nach Untersuchungsanlass auch die Entwicklung diagnostischer Instrumente (Testverfahren wie z. B. die Ausarbeitung eines standardisierten Fragebogens zur Erfassung von Bullying; Kap. 9) und interventionsbezogener Techniken (z. B. die Entwicklung von Interventionsverfahren zur Reduktion und Prävention von Bullying; Kap. 10) umfassen. Rückschlüsse auf die In-/Korrektheit der Hypothesen und Schlussfolgerungen auf die Theorie stehen im Abschnitt Interpretation im Vordergrund. Wird eine Theorie widerlegt, kommt es in der Regel zu einer Veränderung ihrer Annahmen (z. B. in Form einer Spezifikation ihres Gültigkeitsbereiches). Legt der Hypothesentest die Bestätigung einer Theorie nahe, dann gilt sie (sofern keine methodischen Fehler bei der Untersuchung nachweisbar sind) als vorläufig bewährt (und sollte weiter geprüft werden).

Forschungsmethoden und Statistik für die Soziale Arbeit

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