Читать книгу Das sagt aber - Matthias Eckert - Страница 8

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Bevor ich den von Frau Dr. März empfohlenen Brief schrieb wollte ich meine Personalakte einsehen. Da ich trotz meiner intellektuellen Defizite, wenn auch mit Mühe, in der Lage war ein Telefon zu bedienen, konnte ich bei der Auszubildenden Frau Hummel einen Termin für den 14. Juli vereinbaren.

Problematischer war mein Ansinnen etwas über den Verfahrensstand zu erfahren. Frau Hummel gab an, diesbezüglich von nichts zu wissen. Versprach jedoch sich im Sachbereich danach zu erkundigen und dann zurückzurufen. Beim Rückruf teilte sie mit, niemand im Sachbereich Personal habe irgendetwas von einer Entlassung oder Probezeitverlängerung gehört. Sie habe sogar das Postverzeichnis, in dem alle erhaltenen oder versandten Schreiben mit Datum des Ein- oder Ausgangs, Absender beziehungsweise Empfänger und Betreff festgehalten würden, geprüft und kein Schreiben, in dem es um eine Entlassung oder Probezeitverlängerung ging, gefunden. Im fraglichen Zeitraum sei überhaupt kein Schreiben von POR Fahle oder der BPOLI S verzeichnet. Da das Postverzeichnis überaus gewissenhaft geführt wurde könne daher auch keins eingegangen sein.

Den Einwand, ORR Strumpf habe den Empfang gegenüber dem Personalrat bestätigt konterte sie mit dem Vorschlag, dann solle ich eben ORR Strumpf fragen. Gar keine schlechte Idee. Leider war sie nicht so schnell nicht umsetzbar. ORR Strumpf befand sich nämlich, laut Auskunft von Frau Hummel, nicht im Haus und war auch sonst nicht erreichbar. Egal, ich würde ohnehin bald persönlich vorbeischauen. Die Schwierigkeiten etwas über Verbleib oder Inhalt des Schreibens zu erfahren brachten ihm aber den Beinamen „Phantomschreiben“ ein. Denn alles in allem stand sogar seine Existenz in Frage. Hatte PK Stumm mich, oder ORR Strumpf ihn, angelogen? Hatten beide gelogen oder war es tatsächlich ein Fehler im sonst fehlerfreien Postverzeichnis?

Alles kaum vorstellbar. Ein Oberregierungsrat wie ORR Strumpf würde doch nicht lügen. Genau so wenig der Personalrat PK Stumm. Womit klar ist wo der Grund für das Missverständnis zu suchen war, nämlich bei mir. Ganz offensichtlich fantasierte ich wieder und unterstellte anderen, sie hätten Angaben gemacht die sie nicht gemacht hatten. Das hatte ich ja schon am 29. Mai getan, als ich behauptete PK Stumm habe angegeben mich verteidigt zu haben. Zum Glück war damals PHK Kauf anwesend um diese, jeglicher Grundlage entbehrende, Aussage zurückzuweisen. Was beim Telefonat mit Frau Hummel leider nicht der Fall war. Außer er stand zufällig neben ihr. Was eher unwahrscheinlich ist. Wäre er dort gewesen, ich bin sicher er hätte erneut unverzüglich interveniert und die Ehre des Personalrats gegen meine unerhörten Lügengeschichten verteidigt. Zumindest hatte ich gegenüber der Auszubildenden allgemein vom Personalrat gesprochen und keine einzelne Person in den Dreck gezogen. Trotzdem bleibt mein Verhalten unentschuldbar.

Aber möglicherweise war die Erklärung, für meine wirren Fragen nach dem Phantomschreiben, doch nicht so einfach. Ich wagte es kaum für möglich zu halten, aber lag der Irrtum gar nicht bei mir? Schließlich bildete ich mir ein, PK Stumm habe mir per Email vom Phantomschreiben berichtet. Und tatsächlich fand ich in meinem Posteingang eine Email vom 29 Juni, aus der eindeutig hervorging, POR Fahle habe dem Sachbereich Personal ein Schreiben geschickt und der es an das Justitiariat weitergeben.

Irgendwas konnte da nicht stimmen. Hatte etwa jemand PK Stumms Email-Account gehackt und die Nachricht dann verschickt? Für einen Moment schien mir das die wahrscheinlichste Erklärung zu sein. Nur, wer sollte so etwas tun? Unter allen Beteiligten, wenn nicht gar in der ganzen Bundespolizei, gab es nur eine Person die zu einer solch niederträchtigen, geradezu kriminellen, Tat im Stande war. Nämlich mich. Insofern, als dass ich über die nötige Bösartigkeit dafür verfügte. Gleichzeitig war ich aufgrund mangelnden Intelligenz technisch überhaupt nicht in der Lage einen Email-Account zu hacken.

In Anbetracht dessen reifte in mir die Erkenntnis, die Email würde tatsächlich von PK Stumm stammen und ich hatte sie nicht richtig verstanden. Er war davon ausgegangen mit einem normal intelligenten Menschen zu kommunizieren und wollte etwas ganz anderes ausdrücken. Jeder andere Bundespolizist hätte das sofort kapiert. Meine Unfähigkeit dazu bestätigte die Einschätzung, ich sei schlicht und einfach zu dumm für die Bundespolizei. Meine Defizite im Verstehen einfacher Texte gingen so weit, dass ich selbst nach mehrfachem erneutem Lesen der Email nicht kapierte was er mit ihr tatsächlich ausdrückte. Um ehrlich zu sein verstehe ich es bis heute nicht. Selbst in meinem Bekanntenkreis konnte mir niemand sagen was die Email tatsächlich mitteilen sollte. Was nicht allzu verwunderlich ist. Bekanntlich gesellt sich gleich und gleich ja gern. Weshalb die Meisten in meinem Umfeld ähnliche intellektuelle Mängel haben dürften wie ich. Zumindest hatte ich jetzt einen Termin für die Einsicht der Personalakte.

Die BPOLD Stuttgart befand sich nicht wie der Name vermuten lässt in Stuttgart, sondern in Böblingen. Dieses geniale Täuschungsmanöver diente dazu gegnerischen Geheimdiensten oder Terroristen Spionageaktionen oder Anschläge zu erschweren. Eine tragende Säule der inneren Sicherheit wie die BPOLD S musste bei so was immer auf der Hut sein. Während also mögliche Spione, Saboteure oder Terroristen verzweifelt in Stuttgart nach der BPOLD S suchten konnten die dort tätigen Kapazitäten in aller Ruhe und zum Wohle von uns allen ihrer segensreichen Tätigkeit nachgehen.

Tatsächlich habe ich keine Ahnung warum die BPOLD S nicht nach ihrem Sitz Bundespolizeidirektion Böblingen hieß. Jedoch war schon eines der durch die BPOLD S ersetzten Bundespolizeiämter nach Stuttgart benannt obwohl es seinen Sitz in Böblingen hatte. Eventuell war für einen Entscheidungsträger Böblingen einfach zu klein und unbedeutend, weshalb auf das nahe Stuttgart zurückgegriffen wurde. Allerdings hatte dieser Entscheidungsträger dann bei der Namensgebung anderer Direktionen nicht aufgepasst oder nichts zu entscheiden gehabt. Jedenfalls waren Pirna und Sankt Augustin nicht größer oder bekannter als Böblingen. Trotzdem waren die dort ansässigen Direktionen nach ihnen und nicht nach den nahen Großstädten Dresden, Bonn oder Köln benannt. Also doch zum Schutz vor Spionen und Terroristen? So oder so unterstreicht schon die Namenswahl die absolute Ausnahmestellung welche die BPOLD S in der deutschen Sicherheitsarchitektur einnahm.

Ich hatte daher keine Wahl als am 14. Juli einen Dienstwagen zu nehmen und nach Böblingen zu fahren. Zwar hätte ich theoretisch kostenlos S-Bahnen und Zügen nutzen und dem Dienstherrn so die Benzinkosten sparen können. Dazu hätte ich mich aber uniformiert in der Öffentlichkeit zeigen müssen. Da ich faul und dumm war wollte ich dieses Risiko nicht eingehen. Schließlich hätten mitfahrende Bürger meine charakterlichen Mängel bemerken, mich als Bundespolizisten identifizieren und dann ein völlig falsches, weil negatives, Bild von der BPOL kriegen können. Das zu vermeiden musste der BPOL die Fahrtkosten schon wert sein.

Damit ich die Personalakte nicht veränderte erfolgte die Einsichtnahme unter Aufsicht einer Angehörigen des Sachbereichs Personal. Der Inhalt der Akte überraschte mich schon etwas. Vor allem weil ich mich nie damit beschäftigt hatte was in ihr so alles gesammelt wurde. Die Akte umfasste meine Bewerbung beim Bundesgrenzschutz 2002 samt Schulzeugnissen und dokumentierte von da an meinen dienstlichen Werdegang inklusive jedes Arztbesuchs und jeder Krankschreibung. Sie enthielt Originale oder Kopien von allen möglichen Erklärungen und Belehrungen die ich mal unterschrieben hatte. Von der Belehrung über die enthemmende Wirkung von Alkohol und Drogen, die gab es wirklich, und den möglichen dienstrechtlichen Folgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen Nüchternheit im Straßenverkehr und so weiter, bis zur Erklärung über den Abschluss einer Pflegeversicherung.

Nur zum Grund der Einsichtnahme, POR Fahles Absicht mich zu entlassen, war überhaupt nichts in der Akte. Auch sonst fand ich nichts was die Vorwürfe gegen mich gestützt hätte. Zur Sicherheit und Dokumentation kopierte ich die ganze Personalakte inklusive Inhaltsverzeichnis. Damit wollte ich, sollte später ein belastendes Dokument in der Akte auftauchen, beweisen, dass dieses eigens aufgrund des Verfahrens gegen mich dort aufgenommen wurde. Somit das Verfahren der Grund für das Dokument und nicht das Dokument der Grund für das Verfahren war. Bei mehr als 80 Seiten die hierfür aus einem Ringordner entnommen werden mussten stellte das für einen faulen Menschen eine beträchtliche Anstrengung dar.

Anschließend machte ich mich auf die Suche nach ORR Strumpf. Ein persönliches Gespräch war meist ohnehin effektiver als ein Telefonat. Eventuell könnte ich mir so Klarheit über Inhalt und Verbleib des Phantomschreiben sowie den Verfahrensstand verschaffen. Ich konnte nicht. Es blieb nämlich beim Suchen. ORR Strumpf war wieder nicht im Haus und seine Erreichbarkeit angeblich nicht bekannt. Zumindest schien er einen angenehmen Job zu haben. Er konnte sich in der Arbeitszeit irgendwo rumtreiben und hatte es nicht einmal nötig seinen Mitarbeitern zu sagen wo und wie sie ihn bei Bedarf erreichen konnten. War das möglich weil ohnehin nie Bedarf bestand ihn zu erreichen? Das konnte natürlich nicht sein. Er war sicher auf einer dringenden Dienstreise um Probleme mit der damals laufenden Umstrukturierung der BPOL zu lösen. Halt, in der BPOL gab es, mit Ausnahme von mir, gar keine Probleme. Er war einfach so auf Dienstreise, fertig. Da war es nicht zumutbar telefonisch belästigt zu werden.

Zurück im Dosencontainer begann ich das von Frau Dr. März empfohlene Scheiben zu verfassen. Nach meinen bisherigen Anfragen war davon auszugehen, dass im Sachbereich Personal bislang niemand etwas von der Sache wusste. Zumindest abgesehen von ORR Strumpf, der wiederum meist nicht in seinem Sachbereich war, nicht.

Ich hielt es daher für ratsam, zusätzlich zum Betreff, eine Art Einleitung wie die Situation entstanden war zu schreiben. Eben durch das Gespräch am 29. Mai in dem POR Fahle mir seine Pläne für meine Zukunft mitgeteilt hatte.

Anschließend beklagte ich die fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Anhörung und den sich daraus ergebenden Verstoß gegen § 28 VwVfG und wies darauf hin, dass ich, obwohl die Probezeit bereits am 14. Juni abgelaufen war, bislang weder eine Anstellung noch eine Verlängerung der Probezeit erhalten hatte.

Dann ging ich auf die gegen mich am 29. Mai erhobenen Vorwürfe ein. Indem ich bei denen die ich einem tatsächlichen Ereignis zuordnen konnte, oder glaubte es zu können, das wahre Geschehen schilderte. Es waren durchaus Sachen dabei bei denen ich mich nicht unbedingt geschickt verhalten, ja man soll es kaum glauben, bei denen ich sogar Fehler gemacht hatte. Meines Erachtens bewegten die sich jedoch im Rahmen des üblichen, das jedem oder zumindest fast jedem mal unterläuft. Ich hielt es daher nicht für nötig irgend etwas zu beschönigen. Wären meine Fehler tatsächlich so dramatisch gewesen, wäre es gar nicht nötig gewesen sie derart aus dem Zusammenhang zu reißen und zu übertreiben. In der Zwischenzeit hatte ich von Bundespolizisten erfahren die trotz Straftaten angestellt worden waren. Und zwar ohne vorher ihre Probezeit zu verlängern. Vermutlich hatten POR Fahle und PHK Kauf einfach den falschen Maßstab an mir angelegt. Den für annähernd perfekte Beamte wie sie. Diesem Maßstab konnten weniger vollkommene Menschen, die es nun einmal leider gab, nicht gerecht werden.

Bei den Anschuldigung die ich keinem tatsächlichem Ereignis zuordnen konnte schrieb ich das und kritisierte sie als zu vage. Was eventuell der Grund, weshalb ich sie nicht zuordnen konnte. Es könnte allerdings auch sein, dass sie schlicht und einfach erfunden waren. Auf jeden Fall halte ich es inzwischen für ein bewusstes und in solchen Fällen übliches Manöver einige unpräzise und allgemeine Vorwürfe in den Raum zu stellen. Die würden zwar nicht zu beweisen, aber auch kaum zu widerlegen sein. Weshalb im Zweifel ein fahler Geschmack zurück blieb, der Ruf des Betroffenen geschädigt und das Ziel erreicht war.

So ist es schwer sich gegen den Vorwurf, öfters mal ungepflegten Auftretens zu verteidigen. Es stellt sich ja schon die Frage was ungepflegtes Auftreten ist. War ein offener Knopf an der Brusttasche schon ungepflegtes Auftreten? Musste ich jedes Mal wenn ich in eine Pfütze trat die Stiefel putzen? Wie oft ist öfters?

Diese Aufzählung mag polemisch wirken. Der Vorwurf des ungepflegten Auftretens wurde mir tatsächlich gemacht. Ohne zu konkretisieren woran er festgemacht wurde und wann ich mir ihn konkret zu schulden kommen lies. Ich hätte antworten können, selbst nicht der Meinung zu sein, ungepflegt aufzutreten. Was ähnlich vage und subjektiv gewesen wäre wie die Anschuldigung. Zudem hätte mir dann unterstellt werden können, ich mäße mir an zu beurteilen was ein angemessenes Auftreten ist. Was mir als PK z.A. natürlich keineswegs zustand. Ich hätte eine Abhandlung über meine Gewohnheiten zur Körper- und Uniformpflege schreiben können. Aber aus irgend einem Grund schien mir das unpassend. Weiter hätte ich dritte und vierte um Stellungnahmen, wonach ich ihrer Meinung nach nicht ungepflegt auftrat, beten können. Das hätte aber einige Zeit in Anspruch genommen und ich wollte das Schreiben zügig abschicken. Zudem wäre es mit dem selben Problem behaftet gewesen wie die erste Option. Der Frage wer beurteilen durfte was ein angemessenes Auftreten war. Zusätzlich hätte es dazu führen können, dass die Dritten und Vierten wahlweise mich, POR Fahle und PHK Kauf oder uns alle für bescheuert hielten. Was nicht heißen soll diese Einschätzung wäre falsch gewesen. Aber damit muss man ja nicht hausieren gehen.

Ich lies das Schreiben von PHM Rund und einem weiteren Kollegen durchlesen. Änderte auf deren Rat einige Formulierungen und verschickte es am 17. Juli an den Sachbereich Personal.

In der Zwischenzeit hatte mir der Verbleib des Phantomschreiben keine Ruhe gelassen. Es musste doch in Erfahrung zu bringen sein, was es damit auf sich hatte. Ob es existierte und wenn ja wo es war. Dazu telefonierte ich am 15. Juli mit dem Justitiariat, an welches das Phantomschreiben angeblich weitergeleitet worden war. Mein Gesprächspartner dort, ein Regierungsamtmann (RA) Ton, wusste erstmal ebenso wenig wie Frau Hummel. Im Postverzeichnis des Justitiariats gäbe es keinen passenden Eintrag. Überhaupt habe er nichts vom Antrag mich oder sonst jemanden zu entlassen gehört. Was ich erzähle könne eigentlich sowieso nicht stimmen.

Er sei selbst längere Zeit im Sachbereich Personal gewesen. Dort würde regelmäßig geprüft bei welchen Beamten in den nächsten Monaten die Probezeit ablaufe. Dann würden deren Dienststellen gefragt, ob irgend etwas gegen die Anstellung spreche. Wenn ja müsse die Dienststelle die Verlängerung schriftlich beantragen und begründen. Der Antrag würde geprüft und gegebenenfalls eine Verlängerung der Probezeit verfügt. Welche anstatt der Anstellung, in der Regel schon Wochen vor Ablauf der Probezeit, an die Dienststelle geschickt und dem Beamten schnellstmöglich ausgehändigt würde. Wenn nichts gegen die Anstellung spreche würde die Anstellungsurkunde gefertigt, ebenfalls schon Wochen vor Ende der Probezeit an die Dienststelle geschickt und dem Beamten, bei Ablauf der Probezeit, ausgehändigt. Wenn, zwischen Versand der Anstellungsurkunde an die Dienststelle und Ablauf der Probezeit, etwas geschehe was der Anstellung im Wege steht müsse die Dienststelle den Sachbereich Personal unverzüglich informieren. Damit der kurzfristig eine Probezeitverlängerung verfügen könne. Solche Fällen seien sehr selten und es handele sich fast ausschließlich um kurzfristig bekannt gewordene Strafverfahren gegen den Beamten. So oder so hätte ich spätestens zum Ablauf der Probezeit am 14. Juni entweder meine Anstellungsurkunde oder eine Verlängerung der Probezeit erhalten müssen. Dass ich mehr als einen Monat überhaupt nichts erhalte sei geradezu unvorstellbar.

Die Ausführungen von RA Ton führten wieder zu der Frage, ob ich nicht vielleicht fantasierte. Da war nicht nur das Ausbleiben von Anstellung, Probezeitverlängerung oder Entlassung. Das Phantomschreiben war weder beim Sachbereich Personal noch beim Justitiariat bekannt. Existierte es am Ende gar nicht? Bildete ich mir nur ein, PK Stumm habe in einer Email etwas von einem Schreiben POR Fahles geschrieben? Hatte ich zum Ende der Probezeit etwas erhalten es aber, geringe Intelligenz geht ja oft mit einem schlechten Gedächtnis einher, wieder vergessen? War ich eigentlich schon entlassen? Allerdings war mein Gehalt für Juni und Juli 2009 pünktlich und in voller Höhe überwiesen worden. Was eigentlich die Hauptsache war. Die Lage konnte also nicht sonderlich ernst sein.

Das sagt aber

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