Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs - Страница 17
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Anmerkungen
Оглавление[1]
Kostenfrei abrufbar unter http://www.jura.uni-halle.de/lehrstuehle_dozenten/lehrstuhl_germann/lehre/, dort unter „Dokumente“.
[2]
Vgl. hierzu Larenz, Methodenlehre, S. 276 f. mit dem nachfolgend übernommenen zweiten Beispiel.
[3]
Vgl. hierzu auch Germann, Leitsätze zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 3.
[4]
Vgl. Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 11. Aufl. 2014, Rn. 330.
[5]
Vgl. die weiteren Formulierungsmöglichkeiten bei Germann, Leitlinien zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 4.
[6]
Ebenso Germann, Leitsätze zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 10. Mit viel gutem Willen lässt sich der Konjunktiv II in diesem Zusammenhang in seiner Funktion zur Wiedergabe einer Vermutung rechtfertigen; streng genommen liegt darin freilich eine unzulässige, subjektive Wahrscheinlichkeitsaussage, die vom Verfasser des Gutachtens in aller Regel gar nicht gewollt ist.
[7]
Der Urteilsstil unterscheidet sich von der Gutachtentechnik allein dadurch, dass das Ergebnis erst genannt und anschließend begründet wird.
[8]
Vgl. dazu statt vieler Gamillscheg, AcP 164 (1964), 385, 388.