Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht II - Matthias Jacobs - Страница 17
Anmerkungen
ОглавлениеKostenfrei abrufbar unter http://www.jura.uni-halle.de/lehrstuehle_dozenten/lehrstuhl_germann/lehre/, dort unter „Dokumente“.
Vgl. hierzu Larenz, Methodenlehre, S. 276 f. mit dem nachfolgend übernommenen zweiten Beispiel.
Vgl. hierzu auch Germann, Leitsätze zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 3.
Vgl. Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 11. Aufl. 2014, Rn. 330.
Vgl. die weiteren Formulierungsmöglichkeiten bei Germann, Leitlinien zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 4.
Ebenso Germann, Leitsätze zur Subsumtionstechnik, 2010, S. 10. Mit viel gutem Willen lässt sich der Konjunktiv II in diesem Zusammenhang in seiner Funktion zur Wiedergabe einer Vermutung rechtfertigen; streng genommen liegt darin freilich eine unzulässige, subjektive Wahrscheinlichkeitsaussage, die vom Verfasser des Gutachtens in aller Regel gar nicht gewollt ist.
Der Urteilsstil unterscheidet sich von der Gutachtentechnik allein dadurch, dass das Ergebnis erst genannt und anschließend begründet wird.
Vgl. dazu statt vieler Gamillscheg, AcP 164 (1964), 385, 388.