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1 › I. Äußere Form der Klausur

I. Äußere Form der Klausur

Ausführlich bzw. vertiefend hierzu: Braun, Der Zivilrechtsfall, 5. Aufl. 2012, S. 38 f.; Czerny/Frieling, JuS 2012, 877, 881 f.

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Was Form und Gliederung einer Klausur anbelangt, besteht bei Studenten häufig eine Mischung aus Unkenntnis und Unsicherheit. Das liegt daran, dass es einerseits zwar keine (absolut) verbindlichen Vorgaben gibt, andererseits aber bestimmte Gepflogenheiten zu beachten sind. Aus unserer Sicht bietet sich folgende Vorgehensweise als praktikabel an:

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Die obersten Gliederungspunkte der Klausurlösung sollten stets separate Überschriften erhalten. Beispiel: „A. Zulässigkeit“ und „B. Begründetheit“; „A. Lohnanspruch N gegen U“ und „B. Ergebnis“.

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Folgen einem Gliederungspunkt längere Ausführungen bzw. mehrere weitere Unterpunkte, so sollte der Übersichtlichkeit halber zumindest eine kurze Zwischenüberschrift eingebaut werden.

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Für kurze Unterpunkte bietet es sich stattdessen an, lediglich Absätze zu bilden und diese zu nummerieren. Ob es ratsam ist, außerdem ein Schlagwort im Text zu unterstreichen, wird unterschiedlich beurteilt: Einerseits erleichtert es dem Korrektor die schnelle Suche nach Schlagwörtern, andererseits kostet es auch Zeit und wird von einigen Prüfern kritisiert, weil sie im Zuge der Korrektur selbst im Text Unterstreichungen vornehmen wollen. Abschließendes Beispiel: „A. Zulässigkeit Die Kündigungsschutzklage des A ist begründet, wenn die Kündigung des G vom 14.10.2009 rechtsunwirksam ist und daher das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgelöst hat. I. Eine der Form des § 623 BGB genügende Kündigungserklärung liegt auf Seiten des P – abgegeben durch dessen Personalleiter (vgl. § 164 I 1 BGB) – vor. II. A hat innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung und damit rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben, so dass es nicht zur Fiktion der sozialen Rechtfertigung und der sonstigen Wirksamkeit der Kündigung nach §§ 4 S. 1, 7 Hs. 1 KSchG gekommen ist. [. . .]“

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Schließlich gilt allgemein die Empfehlung, den Text der Lösung durch das Verwenden von Absätzen logisch zu gliedern und dadurch besser nachvollziehbar zu gestalten. Das betrifft auch einzelne Gliederungspunkte, innerhalb deren bspw. unterschiedliche Auffassungen zu einem Auslegungsproblem auch optisch hervorgehoben werden können. Darüber hinaus vereinfacht ein solches Vorgehen nicht nur das nachträgliche Einfügen eigener Ergänzungen, sondern auch die Arbeit des Korrektors.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

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