Читать книгу Kartell Compliance - Max Schwerdtfeger - Страница 106

3. Konditionenbindungen

Оглавление

121

Neben den vorstehend behandelten Preisbindungen können Anbieter ihren Abnehmern auch andere Formen von Inhaltsbindungen[318] auferlegen, sie also dazu verpflichten, mit ihren Kunden wiederum bestimmte Geschäftsbedingungen (Konditionen) zu vereinbaren. Der Konditionenbegriff erfasst dabei sämtliche Vertragsbedingungen der mit Dritten geschlossenen Verträge, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.[319] So wird Händlern in Vertriebsverträgen häufig ein bestimmtes Kundendienst-Programm für Absatzverträge mit Kunden vorgeschrieben. Klassisches Beispiel hierfür sind die Vorgaben der im Rahmen einer Inspektion von Kraftfahrzeugen durchzuführenden Kontrollarbeiten.[320] Nicht preisliche Konditionenbeschränkungen sind grundsätzlich als zumindest bewirkte Wettbewerbsbeschränkung einzustufen, die jedoch – im Unterschied zur Bindung von Preisen und preisrelevanten Konditionen – einer Freistellung nach der Vertikal-GVO zugänglich sind. Außerhalb ihres Anwendungsbereichs kommt es auf eine Einzelfreistellung an.

Kartell Compliance

Подняться наверх