Читать книгу Lizenzgebühren - Michael Groß - Страница 24

8. Beteiligung am Gewinn

Оглавление

22

Eine Beteiligung am Gewinn sollte nur vereinbart werden, wenn ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht, weil gerade die Berechnung des Gewinns Anlass zu zahlreichen Meinungsverschiedenheiten sein kann. Insofern sei nur beispielhaft auf die Probleme verwiesen, die sich schon bei der Berechnung sog. Nettolizenzeinnahmen ergeben können.31 Eine Gewinnbeteiligung kommt insbesondere bei gesellschaftsähnlichen Verträgen in Betracht.32 Über die Ermittlung und Ausschüttung des Gewinns sind die bei Gesellschaftsverträgen üblichen Vereinbarungen zu treffen.

31 Vgl. dazu B. Johannesson, GRUR 1978, 269f.; Henn, S. 133. 32 Vgl. dazu Groß, Rn. 459ff.

Lizenzgebühren

Подняться наверх