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2. Schritt 2: Risikoerfassung und -identifizierung

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Es folgt die Erfassung und Identifizierung der institutsspezifischen Risiken, also insbesondere von:

kundenbezogenen Risiken;
produktbezogenen Risiken;
transaktionsbezogenen Risiken; und
vertriebsbezogenen Risiken.

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Für jede der genannten Risikodimensionen müssen passende Risikofaktoren identifiziert werden. Die Risikofaktoren erlauben es, das Risiko der jeweiligen Dimension einzuschätzen. In der Dimension „Kunde“ ist ein Risikofaktor z.B. die Branche, in der der Kunde tätig ist: Einige Branchen, wie zum Beispiel die Baubranche oder bargeldintensive Unternehmen, weisen historisch betrachtet ein höheres Geldwäscherisiko auf als andere. Andere Risikofaktoren wären beispielsweise die Bargeldintensität in der Dimension „Produkt“ oder das Sender- bzw. Empfängerland in der Dimension „Transaktion“.

Aufgrund der inhaltlichen Unterschiede zwischen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und sonstiger strafbarer Handlungen andererseits ist zu empfehlen, die Risikoerfassung und -identifizierung beider Themenbereiche zu trennen und im Rahmen der Risikoanalyse separat zu dokumentieren.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 3. Schritt 3: Risikokategorisierung und -bewertung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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