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4. Schritt 4: Erfassung bestehender Sicherungsmaßnahmen

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Es folgt in Schritt 4 die Erfassung und Evaluierung der bestehenden internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche. In diesem Schritt erfolgt eine generelle Beschreibung der jeweiligen Sicherungsmaßnahme. Außerdem werden die Maßnahmen u.a. mithilfe eines fragenbasierten Self Assessments evaluiert und z.B. als

angemessen;
genügend; oder
nicht genügend

beurteilt.[31]

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 5. Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Sicherungsmaßnahmen

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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