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I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation
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Im ersten Schritt erfolgt eine vollständige Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation. In diesem Schritt ist insbesondere eine Erfassung der Organisationsstruktur, der Geschäftstätigkeit sowie der Produkt-, Kunden- und Vertriebsstruktur des Instituts erforderlich. Darüber hinaus sollten, soweit vorhanden, die Transaktionsstruktur (hier verstanden als in- und ausländischer Zahlungsverkehr) sowie die ggf. bestehenden Korrespondenzbankbeziehungen erfasst werden.[35] Ergänzend kann es sich anbieten, auch auf die allgemeine Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet einzugehen.
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An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in Schritt 1 eine rein deskriptive Bestandsaufnahme erfolgt. Eine Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt in Schritt 3 der Risikoanalyse.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 1. Organisationsstruktur des Instituts