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VII. Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen
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Im fünften und letzten Schritt der Risikoanalyse erfolgen zwei Dinge: Erstens wird das Residual-, also das Nettorisiko nach Berücksichtigung der internen Sicherungsmaßnahmen ermittelt. Zweitens wird erläutert, wie man mit eventuell in Schritt 4 identifizierten Schwachstellen bestehender Maßnahmen umgeht.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › VII. Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen › 1. Ermittlung des Residualrisikos