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(2) Konfliktbezeichnung

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Ausgehend von diesen Überlegungen wird nun der Konfliktbegriff wie folgt verwendet:

a) Eine Person führt ein Verhalten aus, das für eine andere Person unannehmbar ist.

b) Die das Verhalten ausführende Person, weiß, dass das Verhalten für die andere Person unannehmbar ist .

c) Sie führt trotz allem weiterhin das Verhalten aus.


Die Konfliktdefinition orientiert sich an Thomas Gordon und soll im Folgenden mittels jeweils eines Beispiels aus dem Familien-, Ehe- und Arbeitsbereich verdeutlicht werden:

1) Familie

a) Die Mutter stört das laute Fernsehen ihres Sohnes.

b) Die Mutter hat das ihrem Sohn heute Vormittag auch schon gesagt.

c) Der Sohn macht das Fernsehen trotzdem am Nachmittag nicht leiser.


2) Ehe

a) Die Ehefrau findet es nicht gut, dass ihr Mann häufig Gewaltfilme ansieht.

b) Sie hat das ihrem Mann gestern noch gesagt.

c) Der Ehemann schaut jedoch auch heute Gewaltfilme an.


3) Arbeit

a) Wenn Herr S. morgens im Büro erscheint, ist die Heizung noch nicht an und das Fenster auf.

b) Herr S. hatte Herrn H., der morgens 30 Minuten früher da ist, Freitag letzter Woche noch gebeten, die Heizung morgens frühzeitig anzustellen und das Fenster zu schließen.

c) Als Herr S. montags ins Büro kommt, ist die Heizung wieder aus und das Fenster steht offen.

Sind die vorangehenden Beispiele auf aktuell vorliegendes Verhalten abgestellt, so liegt ein Konflikt darüber hinaus auch dann vor,

- wenn eine Person die Absicht hat, ein Verhalten auszuführen, das für eine andere Person unannehmbar ist

- die Person weiß, dass ihr Verhalten für die andere Person unannehmbar ist,

- und sie trotzdem an der Absicht festhält.


Herr Steinfuhrt teilt seiner Frau mit, dass er für das nächste Wochenende Freunde einladen will. Seine Frau ist dagegen. Trotzdem hält der Ehemann an der Einladung weiter fest.

Konflikte einvernehmlich lösen und vermeiden

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