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5. KAPITEL: HINWEISE

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Im Folgenden werden die häufigsten Fehler (jeweils in Kursivdruck) aus den einzelnen Rechtsgebieten aufgelistet und erklärt. Die Sortierung orientiert sich im Zivilecht und im Strafrecht nach der Reihenfolge der betroffenen Vorschriften im Gesetz. Im Zivilrecht wurden jedoch Fehler aus den sogenannten »Nebengebieten« im Anschluss an den »Kernbereich« eingeordnet. Im Öffentlichen Recht wird zwischen Verwaltungsrecht und Staatsrecht differenziert. Innerhalb dieser beiden Blöcke werden die Fehler im Wesentlichen so aufgeführt, wie sie in der Klausur im Aufbau auftreten können. Dabei wird von einer Klausur ausgegangen, bei der die Zulässigkeit und Begründetheit eines Rechtsbehelfs zu prüfen ist.

Jeder Fehler hat eingangs einen, zwei oder drei Sterne erhalten. Ein Stern bedeutet, dass es sich um einen erheblichen, d. h. sich in der Bewertung regelmäßig auswirkenden, jedoch nicht um einen gravierenden Mangel handelt. Zwei Sterne erhält ein Fehler, der als gravierend den Wert der Klausurbearbeitung deutlich mindert. Ein Fehler erhält drei Sterne, wenn es sich um einen echten Grundlagenfehler handelt, also um einen solchen, bei dem nur ausnahmsweise noch von einer ausreichenden Leistung ausgegangen werden kann. Diese Gewichtung beruht nicht allein auf dem Ermessen des Autors, sondern auch auf Erfahrungswerten hinsichtlich der Arbeitsweise anderer Korrekturassistenten und Prüfer. Letztlich handelt es sich aber notwendigerweise um eine subjektiv determinierte Bewertung.

Empfohlen wird, die Fehler durchzulesen und zunächst selbständig zu überlegen, was genau an den wiedergegebenen Ausführungen falsch ist. Erst im Anschluss sollte die entsprechende Erklärung gelesen werden.

Die sich an die einzelnen Abschnitte anschließenden Testfragen und Fälle dienen der Verständniskontrolle und Ergänzung für häufig auftretende Klausurfragen.

Studienführer Juristische Grundlagenfehler

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