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6. KAPITEL: ALLGEMEINE STILISTISCHE FEHLER

Fehler Nr. 1*

»Möglicherweise könnte A gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung haben.«

Derartige Doppelhypothesen (»möglicherweise könnte«) sind zu vermeiden. Richtig schreibt man »Möglicherweise hat A gegen B einen Anspruch ...« oder »A könnte gegen B einen Anspruch auf ... haben«.

Fehler Nr. 2*

»Problematisch könnte aber sein, dass ...«

Entweder etwas ist problematisch und damit erörterungsbedürftig. Oder etwas ist unproblematisch und damit nicht erörterungsbedürftig. Es kann nicht sein, dass man im juristischen Gutachten erst prüfen und erörtern muss, ob etwas überhaupt problematisch ist, und bejahendenfalls dann das Problem als solches erörtert.

Fehler Nr. 3**

»Daher ist der Anspruch wohl gegeben.«

Mit einem derartigen Satz verweigert der Prüfungskandidat die ihm obliegende Arbeit. Eine Klausuraufgabe im Jurastudium besteht in der Regel darin, Rechtsfragen gutachtlich zu klären. Am Schluss muss zwingend ein klares Ergebnis stehen. Jede Relativierung dieser Klarheit durch Unsicherheitsfloskeln wie »wohl«, »scheinbar« etc. sind unbedingt zu vermeiden.

Fehler Nr. 4**

»Außerdem müsste ein Schuldverhältnis vorliegen. Dies ist hier der Fall.«

Wenn etwas so offensichtlich ist, dass man es mit einem schroffen »Dies ist hier der Fall« abtun kann, welchen Sinn soll dann der vorangegangene Obersatz haben? Der Obersatz suggeriert, dass im Folgenden etwas geprüft wird. Im Folgenden wird aber nichts geprüft, es wird nur etwas festgestellt, was anscheinend so offensichtlich ist, dass es nicht einmal begründet werden muss. Bei völlig unproblematischen Aspekten ist diese Mischung aus Gutachten- und Feststellungsstil unangebracht. Daher ist sofort im Feststellungsstil zu formulieren: »Ein Schuldverhältnis liegt vor.« In Klausuren ist jedoch fast nichts so unproblematisch, dass man es nicht begründen muss. Ratsam ist daher immer eine zumindest kurze Begründung für jede rechtlich relevante Behauptung.

Fehler Nr. 5*

»Fraglich ist, ob das Buch eine Sache ist ... Fraglich ist, ob das Buch eine bewegliche Sache ist ... Fraglich ist, ob das Buch für A fremd ist ...«

Es gibt eigentlich keine Klausur, bei der wirklich alles fraglich ist. Es gibt aber Gutachten, die alles als fraglich bezeichnen. Wenn tatsächlich doch alles fraglich sein sollte, so wäre es im Sinne der sprachlichen Abwechslung und damit auch im Hinblick auf die sprachliche Überzeugungskraft geboten, hin und wieder eine andere Wendung zur Formulierung der Hypothesen zu wählen.

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