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6. Kapitel
Der Staat greift ein

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Das Wachsen der Stromwirtschaft verlief völlig ungeordnet. Am 1.4.1911 gab es 2.504 Elektrizitätswerke für die allgemeine Versorgung. Davon gehörten 739 der öffentlichen Hand, insbesondere Kommunen und Landkreisen, und 1.765 privaten Besitzern. Aber der Staat hatte bis dahin nicht reglementierend eingegriffen, obwohl etwa Oskar von Miller schon seit den 90er Jahren die Aufstellung eines Generalplans forderte, „um die Zersplitterung der Elektrizitätsversorgung zu verhindern“. Ein solcher Generalplan müsse, so von Miller, „von derjenigen Stelle aufgestellt sein, die – unabhängig von Sonderinteressen der Firmen, Überlandzentralen, Kreise, Städte und Fabriken – das Wohl der Gesamtheit in unparteiischer Weise wahren. Diese Stelle ist im vorliegenden Fall der Staat“.

Der Preußische Handelsminister Sydow konnte sich freilich für ein Eingreifen des Staates nicht begeistern: „Dazu ist die Industrie noch zu jung. Sie bedarf mehr der persönlichen Initiative, sie kann nur gefördert werden durch die Beweglichkeit, die der Privatindustrie inne wohnt und die ein Reichsbetrieb nie haben kann.“ In Bayern dachte man aber offenbar anders. Denn im Jahr 1908 erhielt Oskar von Miller den Auftrag, einen Generalplan für das heimatliche Königreich Bayern aufzustellen.

Die erste Initiative für ein Eingreifen des Reiches ging überraschenderweise von der Privatwirtschaft aus. Im Jahr 1909 reichte der Verband deutscher Elektrotechniker (VDE) beim Reichsamt des Inneren den Entwurf eines Starkstromwegegesetzes ein. Der VDE wollte damit das Wegerecht der Kommunen attackieren. Nach dem Gesetzentwurf sollten Stromleitungen in Zukunft in öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf privaten Grundstücken unentgeltlich verlegt werden können. Dagegen opponierten natürlich neben alle privaten Grundbesitzern auch die Städte, Gemeinden und Kreise. Auch das Land Preußen war gegen ihn, interessanterweise mit einer „antikapitalistischen“ Begründung: „Der Entwurf stellt sich als einseitige Vertretung kapitalistischer Interessen dar, indem er nur den Wünschen der elektrischen Industrie Rechnung trägt, für Starkstromanlagen ungewöhnliche Vorzugsrechte ohne entsprechende Verpflichtungen verlangt, in Sonderheit auch gegen den verfassungsmäßig gewährleisteten Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums verstößt.“

Der nächste Schritt kam dann vom Staat. Das Reichsschatzamt – also das Finanzministerium – brachte am 3.6.1913 den Entwurf für ein Reichs-Starkstromgesetz ein, das vorsah, dass das Reich die gesamte Elektrizitätswirtschaft mittels eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens steuern sollte. Auch diese Gesetzesvorlage scheiterte an Preußen. Diesmal stellte man sich auf den Standpunkt, die Elektrizitätsversorgung sei eine reine Länderangelegenheit, aus der sich das Reich herauszuhalten habe. Widerstand kam auch vom Reichsamt des Innern, wo es ganz im Sinne der Privatwirtschaft hieß: „Das Monopol würde den Fortschritt in der Entwicklung der privaten Elektrizitätsindustrie hemmen und damit die Stellung der deutschen Elektrizitätsindustrie auf dem Weltmarkt gefährden.“ Der zuständige Ministerialdirektor Lewald vom Innenressort war ein Freund von Carl Fürstenberg, der wiederum ein Freund von Emil Rathenau und Aufsichtsratsvorsitzender der AEG war. Auffällig war nur die hohe Sachkunde, die sich aus den Aufzeichnungen des Schatzamtes ergab. Diese ging nämlich auf eine streng vertrauliche Denkschrift von Walter Rathenau (dem späteren Außenminister) zurück – und der wiederum handelte im Auftrag seines Vaters Emil. Rathenau hätte mit einem solchen Schritt das in 114 Betriebsgesellschaften der AEG blockierte Kapital zu erneuten Anlage freibekommen und einen potenten Kunden für den Markt gefunden, den er gemeinsam mit Siemens monopolisierte: Nur die beiden Weltkonzerne wären noch in der Lage gewesen, eine staatliche Monopolgesellschaft mit den neuen Riesenkraftwerken zu beliefern. Aber das war noch nicht das letzte Wort.

Auch Hugo Stinnes rief plötzlich nach dem Staat und forderte die Errichtung eines Leitungsmonopols, das sämtliche Stromnetze übernehmen sollte. Der Staat bekäme doch auf diese Weise eine neue große Einnahmequelle und könne als Netzbesitzer die gesamte Elektrizitätswirtschaft kontrollieren. Damit konnte Stinnes sogar Reichskanzler Bethmann-Hollweg überzeugen, der ihn bat, seine Gedanken über das „Starkstrommonopol und die Möglichkeit seiner Durchführung in einer kurzen schriftlichen Darlegung zu übermitteln“ (natürlich vertraulich). Von Bethmann-Hollweg dachte dabei allerdings an die Finanzierung der Wehrvorlagen. Der „vorläufige Entwurf eines Starkstromgesetzes“ des Innenressorts ging dann noch über Rathenau hinaus. Danach sollten alle Elektrizitätsanlagen einer zentralen Reichselektrizitätsanstalt untergeordnet werden. Sogar Zwangsenteignungen ohne volle Entschädigung sollten zulässig werden. Damit wären auch die privaten Kraftwerke der Großindustrie an den Staat gefallen, die damals vier Mal mehr Strom erzeugten als alle öffentlichen Versorger zusammen. Preußen als Interessenwalter der Schwerindustrie legte wiederum sein Veto ein.

Nach dem verlorenen Weltkrieg und der Machtübernahme der Sozialdemokraten, der Linksliberalen und des katholischen Zentrums, die in der verfassunggebenden Nationalversammlung von Weimar eine Zwei-Drittel-Mehrheit besaßen, dachte man anders. Der Gesetzgeber beschloss 1919 ein „Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft“. Danach sollten alle Hochspannungsleitungen über 5.000 Volt, alle Kraftwerke mit einer Leistung von 5.000 Kilowatt und mehr sowie sämtliche Netznutzungsrechte in ein Reichsmonopol eingebracht werden. Die Einzelheiten sollten Ausführungsgesetze regeln. Aber die Stromwirtschaft wusste auch das zu verhindern. Werner, der Chef der Kraftwerkabteilung von Siemens, verkuppelte den „Schandfrieden von Versailles“ mit der Sozialisierung und schrieb in einer Eingabe: „Enteignung der Werke und ihre Überführung in Reichsbesitz ist absurd und angesichts des Versailler Vertrages eine immense Gefahr für das Reich. Da der Entente ... der Eingriff in Reichsbesitz offen steht, könnte sie die Kraftwerke nach deren Überführung in Reichsbesitz beschlagnahmen und hätte dann ein wunderbares Objekt, Wirtschaftsspionage zu treiben... Die Überführung irgendwelcher Unternehmen aus Privat- und Reichsbesitz wäre ein Verbrechen am deutschen Volk!“ Zwar wurde das Gesetz beschlossen. Aber sechs Monate nach Erlass verloren die drei Parteien der Weimar-Koalition nicht nur die Zwei-Drittel-, sondern sogar die einfache Mehrheit. Zu den neuen Reichstagsabgeordneten gehörten der Vorsitzende des Präsidiums des Reichsverbandes der deutschen Industrie, der Generaldirektor der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten AG, der Geschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen elektrotechnischen Industrie, der Chef von Siemens, der Präsident der AEG, der Hauptgeschäftsführer des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und schließlich auch Hugo Stinnes. Neuer Reichswirtschaftsminister wurde der Geschäftsführer des Verbandes der Elektroindustrie, neuer Reichsschatzminister (und damit für die Sozialisierung zuständig) ein Stinnes-Mann. Unter diesen Umständen wurden die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz nicht erlassen. Es blieb zwar in Kraft. Aber es wurde einfach vergessen.

Anders verlief die Geschichte in den Ländern, so im Freistaat Bayern, der nunmehr den Generalplan des Oskar von Miller in die Tat umsetzte. Das Land nahm im Jahre 1921 eine Anleihe in Höhe von 200 Mio. Mark auf und gründete die „Bayerische Landeselektrizitätsversorgung“, das Bayernwerk.4 Von Miller nahm seinen Lieblingsplan in Angriff, nämlich den Bau des Walchenseekraftwerks, das 1924 in Betrieb ging und sofort zu einer Art Wallfahrtsort für alle Elektroingenieure wurde. Ebenso entstand in Baden im Juli 1921 die Badische Landes-Elektrizitäts-Versorgungs AG, später Badenwerk AG. Auch hier griff man nach der Wasserkraft: In einem der schönsten Täler des nördlichen Schwarzwaldes liegt Forbach. Hier wurde das erste Kraftwerk des Badenwerks gebaut. In Forbach stehen ca. 14 Mio. Kubikmeter Wasser zur Stromgewinnung bereit. 1926 wurde das Leitungsnetz fertig gestellt, das die Wasserkraftwerke am Hochrhein und im Schwarzwald mit den Kohlekraftwerken in Mannheim verband. In Mannheim erfolgte der Anschluss an die von RWE nach Süddeutschland verlegte Stromleitung. Anders war das in Württemberg. Hier gab es kein dem Badenwerk vergleichbares Verbundunternehmen. Es gab viele kleine Unternehmen, die den Gemeinden gehörten. Der Württembergische Staat hatte sich dafür entschieden, die dezentrale Stromwirtschaft zu unterstützen. Erst 1938 wurde das zentrale Unternehmen Energie-Versorgung-Schwaben (EVS) gegründet, deren Gesellschafter aber auch wieder die Kommunen waren.

In Brandenburg reichte die Geschichte schon länger zurück. Bereits am 1.5.1909 war von der AEG gemeinsam mit der Elektrobank Zürich das Märkische Elektricitätswerk (MEW) gegründet worden. Um den Einfluss Berlins auf die Stromversorgung in der Provinz zu begrenzen, kaufte Brandenburg 7/12 des Aktienkapitals des MEW im Jahr 1916. Damit begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte der Brandenburgischen Elektrizitätsversorgung. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem MEW und dem Berliner Versorger (Berliner Elektrizitätswerke bzw. später BEWAG) kam 1929 ein Austauschvertrag über Versorgungsgebiete zustande, wobei die Stadtgrenze Berlins die Demarkierungslinie zur Provinz Brandenburg bildete.

Es war insbesondere das bayerische Beispiel, das Preußen neidisch machte. Aber Anlass zum Tätigwerden war der Expansionsdrang des RWE. Das zeigt schon ein Erlass vom Mai 1914 an die preußischen Regierungspräsidenten, in dem die Überlegungen angesprochen werden, von denen sich Preußen 10 Jahre später leiten ließ: „Der Staat hat sich bisher gegenüber der Entwicklung abwartend verhalten. Wenn sich nicht noch mehr Verhältnisse bilden sollen, die eine künftige Regelung nach einheitlichen Gesichtspunkten stören..., darf diese Zurückhaltung nicht länger beobachtet werden. Der Staat muss seinen Einfluss verstärken... Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt ist, dass sich die schon bestehenden Ansätze zur Ausbildung von privaten Versorgungsmonopolen nicht weiter auswachsen.“ 1923 war es dann soweit. Es wurde beschlossen, eine preußische Elektrizitätsgesellschaft zu gründen. Als Basis standen zur Verfügung aber nur das Großkraftwerk Hannover und die Preußischen Kraftwerke Oberweser, zu denen außer der Wasserkraft der Edertalsperre und einiger Staustufen noch das neue Braunkohlekraftwerk Borken südlich von Kassel gehörte. Damit sollte ein Vorstoß des RWE nach Osten aufgehalten werden, nachdem Stinnes auch die Braunschweigischen Kohlenbergwerke in Helmstedt gekauft hatte, ein Braunkohleunternehmen. Außerdem plante das RWE eine Hochspannungsleitung in den Frankfurter Raum, für die Enteignungen nötig waren. Die preußische Regierung verweigerte dem RWE die Enteignung so lange, bis ein Stromliefervertrag zwischen dem Kraftwerk Borken und der Stadt Frankfurt unter Dach und Fach war. Dann erteilte Preußen das Enteignungsrecht und das RWE kam mit seiner Höchstspannungsleitung in den Frankfurter Raum.

Diese Auseinandersetzung wurde in den Zeitungen schon der „Elektrokampf“ genannt. Für Preußen nicht mehr hinnehmbar war die Absicht des RWE, nach Schleswig-Holstein vorzustoßen, wo man bereits eine Beteiligung erworben hatte. Stromlieferant waren die „Siemens Elektrischen Betriebe“ (SEB, später Nordwestdeutsche Kraftwerke). Drei Viertel der SEB-Aktien lagen noch immer bei Siemens und der Basler Handelsbank. Ministerialrat Roemer ließ mit aller Diskretion die Verkaufswilligkeit der beiden Besitzer prüfen und stieß – angesichts des versprochenen Preises – auf lebhaftes Interesse. Der einzige Haken: Preußen musste binnen acht Tagen zusagen. Aber das ging dem zuständigen Handelsminister Walther Schreiber (später CDU-Gründer und Berliner Bürgermeister) zu schnell; er verabschiedete sich erst einmal nach Sylt in den Urlaub. Roemer reiste dem Minister nach und durfte dabei mit der Privatmaschine der Lufthansa, mit der Reichskanzler Luther nach Wyk auf Föhr flog, mitfliegen. Roemer fand Schreiber am Strand, wo nur ein Badegast die „Vossische Zeitung“ las, der Minister. Minister Roemer erklärte ihm: „Er habe es jetzt in der Hand, durch den Ankauf der SEB unsere Anlagen zu einem großen staatlichen Stromversorgungsunternehmen auszubauen, das vom Main bis zur Nordsee und von der holländischen Grenze bis zur Elbe reiche. Weiter bestehe durch einen Anschluss von Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bis an die dänische Grenze zu gelangen. Damit würde die ganze Nordseeküste, ausschließlich der beiden Hansestaaten, in unser Versorgungsgebiet einbezogen werden. Auf keinen Fall dürfte er sich dem Vorwurf aussetzen, auf die einmalige Gelegenheit verzichtet zu haben....“ Damit fiel die Entscheidung. Befreit von allen Zweifeln und sichtlich erleichtert sagte er: „Telegraphieren sie, dass ich zustimme.“

Das kam für das RWE völlig überraschend. Der Gegenschlag sah wie folgt aus: Das RWE kaufte den Stinnes-Erben die Braunschweigischen Kohlenbergwerke in Helmstedt ab, dem die preußische Ministerialbürokratie die Durchleitung von Strom kaum verweigern konnte: Denn das RWE hatte sich mit dem Deutschen Reich, vertreten durch die Elektrowerke, gegen Preußen verbündet. Preußens nächster Schachzug: Das Land kaufte der Disconto-Gesellschaft in Berlin die Aktienmehrheit der Braunkohlen-Industrie Zukunft in Weisweiler bei Aachen ab. Der Konzern besaß ausgedehnte Grubenfelder entlang der belgischen Grenze und Kraftwerke, die das Gebiet Aachen-Düren und die Eifel versorgten. Diese „Zukunft“ war Gold wert. Preußen musste für eine damals mit 100 Mark gehandelte Aktie 145 bezahlen. Aber dafür bekam es auch den starken Stützpunkt im Rücken des RWE.

Im Jahr 1927 wurde die Preußische Elektrizitäts-AG, PreussenElektra, gegründet und man setzte sich zusammen (wie viele Jahre später immer wieder); es kam zum „Elektrofriede Preußen-RWE“ (Der Volkswirt). Beide Gesellschaften erkannten ihre de facto bereits bestehende Demarkationslinie von der Nordseeküste entlang der Weser bis zum Main bei Frankfurt an. Dafür wurde dem RWE die Braunkohle-Industrie Zukunft überlassen. Das RWE seinerseits zog sich aus Schleswig-Holstein zurück und händigte der PreussenElektra seine Beteiligung an den Braunschweigischen Kohlenbergwerken Helmstedt aus. Allerdings war die Minderheitsbeteiligung in Helmstedt für das RWE längst nicht so wertvoll wie die Drei-Viertel-Mehrheit der „Zukunft“ mit ihren großen Braunkohlereserven, den Kraftwerken und den Versorgungsgebieten in den Kreisen Aachen, Düren, Jülich, Schleiden, Monschau, Adenau, Prüm, Daun, Geilenkirchen und Heinsberg.

Das Ergebnis dieser Epoche ist also einigermaßen überraschend: Statt auf dem Weg über das 1919 beschlossene Sozialisierungsgesetz kam es im Ergebnis ebenfalls zum Zugriff des Staates, aber durch Neugründung von Stromkonzernen wie etwa des Bayernwerks, der PreussenElektra, des Badenwerks, des Märkischen Elektricitätswerks, der PreVag, der Schleswig-Holsteinischen Stromversorgungs-AG (SCHLESWAG), der Energieversorgung Weser-Ems (EWE), der Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM), der Hannover-Braunschweigischen Stromversorgung (HASTRA) u.v.m. Dazu kamen die zahlreichen Stadt- und Gemeindewerke. Damit sicherten sich die Staaten, Landkreise und Kommunen unmittelbaren Einfluss auf die Stromversorgung. Das ist der Befund, der die Stromwirtschaft bis in unsere Tage prägte: Sie war unmittelbar oder mittelbar eine Veranstaltung des Staates, der sich – bei aller Orientierung am Gemeinwohl – über auskömmliche Strompreise freute und deswegen keinerlei Neigung hatte, sich bei seiner wirtschaftlichen Betätigung durch einengende Regeln selbst zu fesseln.

In der EU ist diese deutsche Struktur einmalig – und bietet mit ihrer Komplexität und Kleinteiligkeit eine ideale Basis für die Energiewende, für die Zusammenarbeit mit privaten Investoren und kommunalen Netzbetreibern. Die Ausgangslage, die man in den anderen Mitgliedsstaaten vorfindet, ist technologisch oft einseitig (etwa Frankreich Atom-, Polen Kohleverstromung). Das macht den Export der Energiewende nicht so einfach.

4 Kurzmann, Siegfried, 30 Jahre Bayernwerk AG: 1921 bis 1951, 1951.

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