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II. Organisation und Rechtsnatur der Börse

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Im deutschen Börsenwesen herrscht eine duale Organisationsstruktur[6]. Auf der einen Seite gibt es die Börse als (teilrechtsfähige) Anstalt des öffentlichen Rechts (1.), deren Organe durch einen entsprechenden organisatorischen Rahmen einen funktionierenden Handel ermöglichen[7] und auf der anderen Seite den (privaten) Börsenträger (2.). Weiterer Akteur sind die Handelsteilnehmer, durch die der Handel betrieben wird (3.).


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