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Hochwasserschutz schafft neue Voraussetzungen

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Sehr geehrte Frau Anders,

es tut mir leid, Sie erneut mit einer E-Mail nerven zu müssen, aber es scheint so, als ob die bereits begonnenen Hochwasser-Schutzmaßnahmen am …Bach in diesem Jahr noch ausgeweitet werden sollen.

Wird der Plan der Stadt… (Anlage) ohne Änderungen umgesetzt, so wird von der gewachsenen Natur rechtsseitig des bisherigen Bachlaufs buchstäblich nichts mehr übrig bleiben. Zum Ausgleich soll der dem ...Neubau nächstgelegene Teil des Baches renaturiert werden.

Sollte es so kommen wie geplant, wäre als logische Konsequenz zu fordern, dass die mehrfach reklamierte Feuertreppe am …Neubau nur noch im akuten Notfall beleuchtet wird. Ansonsten würde die o. g. Ausgleichsmaßnahme der Stadt keinerlei Sinn machen. Im Gegenteil: Ein renaturierter Bachlauf mit nächtlicher Festbeleuchtung — aus meiner Sicht der perfekte Schildbürgerstreich, ganz im Sinne von: Gewollt haben sie schon, bloß gekonnt haben sie nicht!

Mit freundlichem Gruß

...“

Vor lauter Aufregung vergaß ich glatt, den versprochenen „Plan der Stadt“ anzuhängen, was mir folgende E-Mail-Antwort einbrachte — formvollendet wie immer:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartelt,

auf Ihre Nachricht vom heutigen Tage antworte ich gern, es tut mir nur leid, dass es Sie möglicherweise nicht zufrieden stellen wird.

Die... ist nicht Eigentümerin der Flächen des..., das ist die Stadt. Die... hat für ihre Bauvorhaben die betreffend gebildeten Grundstücke lediglich per Erbpacht erhalten.

Die Planungen für den angrenzenden Bachlauf, von denen Sie sprechen, und ein Zeitraum für die Durchführung von evtl. geplanten Maßnahmen entziehen sich vollständig unserer Kenntnis (eine Anlage hatten Sie entgegen Ihren Worten im Übrigen tatsächlich nicht beigefügt).

Wir werden an diesbezüglichen Planungen auch nicht beteiligt, falls Sie das angenommen haben sollten.

Für Ihr Anliegen bezüglich einer künftig ggf. geplanten Gestaltung der an das Gebiet... angrenzenden Flächen des Bachlaufs ist die... als einer der Anlieger in dem wie gesagt benachbarten Gebiet... daher die falsche Ansprechpartnerin.

Zu der notwendigen Beleuchtung des Fluchttreppenhauses sind die Argumente ausgetauscht.

Dass Sie offenbar besser als die Feuerwehr selbst zu wissen glauben, wie ein notwendiger Flucht- und Rettungsweg ausgeleuchtet werden muss und dass eine nur im Notfall 'anspringende' Beleuchtung ausreichend sei, nehme ich zur Kenntnis.

Die... hat sich wie jeder Bauherr an die Baugenehmigung und das genehmigte Brandschutzkonzept zu halten – nicht mehr und nicht weniger.

Mit freundlichen Grüßen

...“

Danach hörte ich nichts mehr von Frau Anders, und das von ihr ganz persönlich für gut befundene Flucht-Treppenhaus leuchtete vorerst weiterhin Nacht für Nacht fröhlich in das benachbarte Biotop und in die Schlafzimmer selbst weiter entfernt liegender Anwohner. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich hier noch ergänzend erwähnen, dass ich gleich am anderen Tag bei der städtischen Feuerwehr anrief und zu meiner großen Überraschung schon nach wenigen Minuten feststellen konnte, dass ich in dieser Sache tatsächlich schlauer war als die dortigen Kollegen:

Diese erklärten sich nämlich allesamt für unzuständig, was die Ausgestaltung und Genehmigung von Fluchttreppen-Beleuchtungen anging. Wach- und Schließgesellschaft, Versicherung und nun auch noch die Feuerwehr, für zuständig für die Klärung des von mir angesprochenen Problems erklärten sich am Ende stattdessen die städtische Verwaltung und zwei im Stadtrat vertretene Parteien. Und damit war dieses strittige Umweltthema, das Frau Anders so gern mit obiger E-Mail ad acta gelegt hätte, ihr selber leider vollständig aus den Händen geglitten...

Weiblich, kompetent, FÜHRUNGSKRAFT

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