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Die Präsidentin

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Bei uns macht jeder, was er will,

keiner was er soll,

aber alle machen mit!

Albtraum oder Realität? Der Chef hat's in der Hand.

Das zweite Beispiel genderspezifischen Führungskräfteverhaltens betrifft eine Gerichtspräsidentin mit dem typischen Problem (fast) aller Vorgesetzten: Sie muss den Kopf für einen Mist hinhalten, den ihre Untergebenen verbockt haben. Nennen wir sie daher „Die Unbeteiligte“ und schenken ihr (dem Alphabet folgend) den wie zuvor fiktiven Nachnamen „Berndt“.

Viele, die in jungen Jahren nach der ganz großen Karriere lechzen, werden dieses Problems: höchstpersönlich selbst für die Arbeitsleistung der eigenen Mitarbeiter einstehen zu müssen, erst gewahr, wenn es schon zu spät ist. Dann nämlich, wenn sie bereits mit Führungsverantwortung gesegnet sind. Um es ganz klar zu sagen, bezogen auf die Mitarbeiterführung werden von einem Chef — egal ob männlich oder weiblich — im Allgemeinen genau drei Dinge erwartet:

Erstens: Das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit bestmöglich ausführen können (nicht nur bezüglich Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch bezüglich Qualität und Effizienz).

Zweitens: Die Ursachen von Fehlleistungen — nicht nur der eigenen, sondern auch der der Mitarbeiter — aufzuklären und den oder die Kunden oder sonstigen Beschwerdeführer zufriedenzustellen, indem zu Recht reklamierte Mängel schnellstmöglich beseitigt werden.

Drittens: Zu verhindern, dass sich dieselben Fehler ständig wiederholen. (Vor neuen Fehlern ist allerdings niemand gefeit!)


Doch genau da fängt das Problem unserer Gerichtspräsidentin an: Sie muss den Kopf für ihre Mitarbeiter hinhalten, darf ihnen aber nichts sagen. Denn Richter, und darum geht es meistens an einem Gericht, sind laut Gesetz nur den gültigen Rechtsnormen und ihrem Gewissen verpflichtet, darüber hinaus aber niemandem in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig. Nicht einmal ihrer Dienstvorgesetzten, auch wenn sie die Präsidentin ist und mit Nachnamen noch ganz anders als „Berndt“ heißen sollte.

Um es ganz deutlich zu sagen: Im Gerichtssaal können Richter machen, was sie wollen, solange sie nicht die sprichwörtlichen goldenen Löffel klauen. Daher die folgende Weisheit, die der Legende nach schon die alten Römer kannten:

—> Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.

(Mit dem einzigen Unterschied, dass Gott auf hoher See eine Kapitänsmütze und im Gerichtssaal eine schwarze Robe trägt.)

Scheinbar ist eine Gerichtspräsidentin also das, was man im Allgemeinen einen „Frühstücksdirektor“ nennt: Beim Frühstück führt er noch das große Wort, hat aber entweder keine Mitarbeiter oder nichts zu sagen.

Erschwerend kommt im Fall der Frau Berndt sogar noch hinzu, dass sie ihre Aufgabe als Gerichtsvorsteherin wohl erst vor kurzem übernommen hat, also sehr wahrscheinlich noch nicht über dieselbe jahrzehntelange Erfahrung verfügt wie die davor erwähnte Geschäftsführerin. Wenn es an ihrem Gericht also so zugehen sollte, wie eingangs beschrieben, was macht sie dann? Was kann sie überhaupt machen, außer dass sie ihre Hände in den Schoß legt? Und für den Fall des Falles: Wie macht man das eigentlich richtig — die Hände in den Schoß legen? Als Führungskraft?

Wir dürfen gespannt sein...

Weiblich, kompetent, FÜHRUNGSKRAFT

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