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Schiedsverfahren nach dem ICSID Verfahren

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Das „International Center for Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) (Weitere Informationen finden Sie unter: www.worldbank.org/icsid )wurde durch die Weltbank gegründet und hat inzwischen 136 Mitglieder. Die Verfahren am ICSID sind begrenzt auf Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Investitionen zwischen Staaten, die beide das Abkommen ratifiziert haben und dieses Verfahren im Vertrag vereinbart haben. Die Kosten am ICSID sind gegenüber anderen offiziellen Schiedsverfahren deutlich günstiger. Die Kosten beziehen sich stärker an dem tatsächlichen Aufwand und weniger an der Streitsummen und müssen nicht in voller Höhe –nur ca 3-6 Monate im voraus- bezahlt werden. Die Durchsetzung der Ansprüche ist durch entsprechende Abkommen eindeutig geregelt. Ein Schiedsspruch kann in den beteiligten Ländern so durchgesetzt werden, als handelte es sich um einen Gerichtsentscheid in dem betreffenden Land.

Vertragsmanagement im Projektgeschäft

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