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Gerichtsverfahren Gerichte in Deutschland
ОглавлениеOrdentliche Gerichte
Die Ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland ist 4-stufig aufgebaut. Das Grundgesetz nennt den Bundesgerichtshof (BGH) als obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Träger des Bundesgerichtshofs ist der Bund. Es ergibt sich damit folgendes Bild der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
Bundesgerichtshof
Oberlandesgerichte
Landgerichte
Amtsgerichte
Da das Grundgesetz dem Bund nur das Recht für die Errichtung des Bundesgerichtshofs gibt, liegen die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und die Amtsgerichte in der Trägerschaft der Bundes-Länder. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Strafsachen, alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) und alle Verfahren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hierzu zählen vor allem:
Grundbuchsachen
Registersachen
Vormundschaftssachen
Nachlass-Sachen
Personenstandssachen
Wohnungseigentumssachen
Die Strafsachen und die Zivilsachen gehören in erster Instanz vor ein Amtsgericht oder ein Landgericht, während die Verfahren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit in erster Instanz immer beim Amtsgericht beginnen.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist 3-stufig aufgebaut. Träger des Bundesarbeitsgerichts ist der Bund. Neben dem Bundesarbeitsgericht gibt es auch noch die Landesarbeitsgerichte (LAG) und die Arbeitsgerichte (ArbG). Die Landesarbeitsgerichte und die Arbeitsgerichte liegen in der Trägerschaft der Bundesländer. Es ergibt sich damit folgendes Bild der Arbeitsgerichtsbarkeit: